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Lebensversicherungskunden müssen sich selber retten
Rückerstattungen für gekündigte Verträge fallen aus / Einigung in letzter Sekunde
Kunden, die Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt und auf die neueste Entscheidung des BGH gehofft hatten, gehen nun leer aus. Zumindest wird es nicht so einfach, denn wer ernsthaft an einen Nachschlag glaubt, kann natürlich auch selber klagen. Aber der Reihe nach: Mehrere größere Versicherer waren vor Kurzem vor dem LG Hamburg gescheitert. Dort hatten Kunden bereits über mehrere Vorinstanzen für Ihre Rechte geklagt. Wir haben darüber berichtet.
Im Detail ging es darum, dass es sich Versicherer bei der Kündigung oder Beitragsfreistellung zu einfach machen. Insbesondere die Transparenz sahen die Richter nicht gewährleistet. So wird seit Jahren, insbesondere von den Verbraucherverbänden, immer wieder kritisiert, dass die bloße Angabe des Rückkaufswertes zu einem bestimmten Kündigungstermin die Nachteile, die mit einer Kündigung verbunden sind, nicht offenlegt. Experten vermuten daher, dass bei Kenntnis der Nachteile, so manche Entscheidung anders ausfallen würde. Die Offenlegung von Stornoabschlägen wird daher von vielen Verbraucherschützern seit Jahren gefordert. Mit einer Entscheidung hätte der BGH nun die Intransparenz bei Kündigung oder Beitragsfreistellung von Lebensversicherungen beenden können. Mehr noch, viele Kunden, die Ihre Lebensversicherung gekündigt hatten, hätten unter Berufung auf ein Urteil des BGH, Chancen auf erhebliche Nachzahlungen gehabt. Doch die betroffenen Versicherer haben im letzten Moment einen Vergleich mit den Klägern geschlossen, sodass der BGH nicht mehr entscheiden kann. Der Aufschrei bei den Verbraucherverbänden ist groß, aber am Ergebnis ist nichts zu ändern. Für betroffene Kunden bleibt nun nur selber den Gang vor Gericht anzutreten. Doch das dürfte sich für die meisten Kunden nicht lohnen.
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