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Vorzeitige Kündigung vernichtet Werte in der Lebensversicherung
Stornogebühren und wegfallende Schlussüberschussanteile werden unterschätzt
Versicherungsnehmer können oftmals die Folgen einer Kündigung nicht ausreichend abschätzen. Das liegt zum einen an der fehlenden Transparenz und zum anderen an der Drucksituation, die für viele ein schnelles Handeln erfordert. Die fehlende Transparenz entsteht dadurch, dass der Versicherer zum Kündigungsstichtag nur einen Rückkaufswert mitteilt. Wie viel der Kunde verliert, sagt die Versicherung nicht. Würde die Versicherung auflisten, wie hoch der Stornoabschlag ausfällt und auf welche Schlussüberschussanteile man bei einer vorzeitigen Kündigung verzichten muss, so manche Entscheidung fiele wohl anders aus. Denn gerade in den letzten Jahren verzichten Versicherungsnehmer auf erhebliche Werte, da durch den Aufbau des Deckungsstocks und den Zinseszinseffekt jährliche Erträge entstehen. Diese werden aber nur teilweise dem Rückkaufswert gutgeschrieben, sie landen großenteils in Überschusstöpfen, die erst in Zukunft gutgeschrieben und wie im Fall des Schlussüberschuss überhaupt nur am Ende des Vertrages (außer bei Tod der versicherten Person) zur Auszahlung kommen. Versicherungsnehmer, die Geld aus der Versicherung benötigen, sollten daher überlegen, ob nicht eine Beleihung der Police, die bessere (weil wirtschaftlichere) Alternative ist. Denn bei der Beleihung bleibt diese erhalten und der angesparte Deckungsstock verzinst sich weiter. So fallen keine Stornogebühren an und Schlussüberschüsse werden gesichert. Für ein Policendarlehen fallen zwar Zinsen an, aber da die Beleihung von Lebensversicherung sehr günstig möglich ist, rechnet sich ein Policendarlehen sehr schnell.
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