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Überschussbeteiligungen sinken in 2010 erneut

Aber: Anpassung bleibt moderat; nur wenige deutliche Absenkungen

Für Lebensversicherungskunden ist die jährliche Neufestlegung der Überschussbeteiligung für das kommende Versicherungsjahr nur bedingt eine spannende Angelegenheit. Denn die Veränderungen sind in der Regel eher gering. Für ein Déjà-vu Erlebnis sorgt allerdings die seit Jahren feststehende Richtung. Denn in den letzten Jahren ging es praktisch immer nur nach unten. Das sorgt für Frust bei den Kunden der Assekuranz. Andererseits müssen die Kunden klassischer Kapitallebens- und Rentenversicherungen auch honorieren, dass gemessen an anderen Sparformen, sie zumindest von den drastischen Abwertungen am Aktien- und Anleihenmarkt nicht direkt betroffen waren.  Für Sparer, die fondsgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen haben, gab es in den letzten Monaten schon eher Schweißperlen auf der Stirn. Doch was bedeutet die aktuelle Runde der Überschussbeteiligungen für Lebensversicherungskunden genau? Die Aktuare der Versicherungsgesellschaften prüfen die Gewinnverteilung, das heißt die Zuweisung der von der Versicherungsgesellschaft insgesamt erwirtschafteten Überschüsse auf die jeweiligen Verträge. Dabei werden zunächst die garantierten Leistungen berücksichtigt und im Anschluss die darüber hinaus gehenden Leistungen auf die verschiedenen Gewinnverbände und Tarifgenerationen. Die Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaften am Kapitalmarkt entsprechende Gewinne zu erzielen sind in den letzten Monaten gesunken. Experten hatten deshalb ohnehin eine Absenkung der Überschussbeteiligungen erwartet. Dabei haben nur wenige Versicherer deutliche Absenkungen vorgenommen, in den meisten Fällen sind die Veränderungen marginal. Branchenprimus Allianz senkte die Überschussbeteiligung von 4,5 auf 4,3 Prozent. Einschließlich Schlussüberschüssen und Bewertungsreserven ergibt sich aber für Allianz Policen immer noch eine Gesamtverzinsung von 5,15 Prozent. Denn die Zuweisung von Gewinnen erfolgt bei Lebensversicherungen grundsätzlich in verschiedenen Stufen. Zunächst müssen die garantierten Leistungen erfüllt sein, dann werden die jährlichen Überschüsse verteilt. Aus den Gesamterträgen werden aber auch „Töpfe“ gefüllt, von denen Versicherte erst dann etwas erhalten, wenn die Policen ablaufen, die Schlussüberschüsse. An den Bewertungsreserven müssen Kunden, die eine Police vorzeitig kündigen zumindest zu einem gewissen Teil beteiligt werden. Das Handelsblatt hat in einem interessanten Artikel weitere Auswirkungen der aktuellen Überschussdeklarationen zusammengetragen:

06.01.2010 10:43 Alter: 7 Jahre

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