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Verbraucherzentrale weist auf Sonderkündigungsrecht für Ineas Kunden hin
Niederländische Aufsichtsbehörden stellen Autoversicherer unter Notverwaltung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist Kunden der Autoversicherer Ineas und LadyCarOnline auf Sonderkündigungsrecht hin. Hintergrund sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Maßnahmen der niederländischen Aufsichtsbehörden. Demnach sind die beiden Tochterunternehmen der niederländischen International Insurance Corporation (IIC) unter Notverwaltung, eine Regulierung von Haftpflichtschäden ist somit nicht mehr sichergestellt. Die Verbraucherzentrale hält dazu ein Musterschreiben parat.
Wie Aspect Online berichtet, besteht die für betroffene Kunden die Möglichkeit Versicherungsschutz über Cosmos Direkt zu sichern.
23.07.2010 10:51 Alter: 7 Jahre
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