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Flexible Policendarlehen sind besser
Darlehen tilgen, wenn man will, (und kann) und nicht wenn man muss
Es gibt sehr viele Gründe, warum man während der Laufzeit einer Lebensversicherung, auch mal an das Geld muss. Oftmals reicht schon eine unerwartete Autoreparatur oder ein Umzug, um das Haushaltsbudget kurzfristig aus dem Lot zu bringen. Wer dann teure Verbraucherkredite in Anspruch nimmt, ist genauso schlecht beraten, wie wenn man deswegen die Altersvorsorge aufgibt. Beides kann teuer werden. Es liegt also nahe die Altersversorgung zu beleihen. Denn durch die günstigen Konditionen erhält man so eine preiswerte Möglichkeit den finanziellen Engpass zu überbrücken und gleichzeitig bleibt die Altersvorsorge mit allen steuerlichen Vorteilen erhalten. Zudem verzinst sich die Kapitallebensversicherung in voller Höhe weiter und Schlussüberschüsse werden gesichert.
Ein weiterer Vorteil von Policendarlehen ist, dass eine Tilgung dann erfolgt, wenn entweder die Police abläuft oder jederzeit vorher, wenn man will und kann. Denn wer bei einem Verbraucherkredit eine feste Rate vereinbart, zahlt zwar während der Laufzeit auch die Tilgung, aber ist die Rate zu hoch, sind neue Probleme programmiert. Rutscht man deshalb mit den laufenden Zahlungen wieder in den Dispokredit oder überschreitet die eingeräumte Überziehung des Girokontos, werden drastische Zinsen fällig. Der Vorteil einer frühen Tilgung wird so kaputt gemacht, unter Umständen zahlt man drauf. Bei Policendarlehen kann man tilgen, wenn es die Situation erlaubt, spätestens mit Ablauf der Police oder einer Kündigung der Police wird das Darlehen zurückgeführt. Da die Ablaufleistung oder ein späterer Rückkaufswert durch die Verzinsung der Lebensversicherung immer über den Darlehensbeträgen liegt, besteht kein Problem hinsichtlich der Tilgung. Wer will, kann jederzeit früher Tilgungsbeiträge leisten, die Zinszahlungen verringern sich dann. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht berechnet, sodass man als Kunde völlig flexibel ist, während gleichzeitig bei Festzinsvereinbarungen keine Zinserhöhungen überraschen können.
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