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Beleihungswert bei Policendarlehen
Was wird beliehen und wann muss ich es zurückzahlen
Die Beleihung von Lebensversicherungen ist eine sehr günstige Alternative zu normalen Verbraucherkrediten und wesentlich besser als meist teure Kontokorrentkredite. Voraussetzung ist allerdings eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Die Beleihung kann grundsätzlich über die eigene Versicherungsgesellschaft, also bei der man die Police abgeschlossen hat, oder bei einem unabhängigen Anbieter vorgenommen werden. Versicherungsgesellschaften beleihen allerdings nur bestimmte Policen und oft nur einen Teil des Rückkaufswertes. So werden beitragsfreie Policen von den meisten Versicherern nicht für ein Policendarlehen akzeptiert. Selbst dann, wenn die Police mit einem Einmalbeitrag ausgestattet war, beleihen Versicherungsgesellschaften solche Policen nicht. Dazu kommt, dass Versicherungsgesellschaften oftmals nur recht teure Policendarlehen anbieten, der Effektivzins liegt oft deutlich über dem freier Anbieter. Der Beleihungswert selbst ist bei dem Gros der Versicherungsgesellschaften der garantierte Rückkaufswert. Dieser ist – je nach Laufzeit der Police- erheblich niedriger als der gesamte Rückkaufswert einschließlich bereits gutgeschriebener Überschüsse. Letzteren kann man oft bei freien Anbietern beleihen. Beispielsweise beleiht die Volksbank Weschnitztal bis zu 100 Prozent des gesamten Rückkaufswertes, also einschließlich Überschussanteile. Den Rückkaufswert kann man bei seinem Versicherer erfragen, in der Regel erteilen die Versicherer diese einfache Auskunft auch telefonisch. Bei fondsgebundenen Policen verhält sich die Angelegenheit allerdings anders, hier ist das aktuelle Fondsguthaben maßgebend. Dazu muss man den Wert des einzelnen Fondsanteils mit der Anzahl der Fondsanteile, die angespart wurden, multiplizieren und erhält den Wert der Versicherung. Auch diesen Wert kann man bei seinem Versicherer erfragen. Allerdings ist die Beleihung von Fondsanteilen in den meisten Fällen nur eingeschränkt möglich, da die Fondsanteile erheblich im Wert schwanken können. Bei der oben erwähnten Volksbank Weschnitztal kann man Fondsguthaben bis zu 60 Prozent des aktuellen Wertes beleihen. Nicht beliehen werden betriebliche Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurden. Für solche Policen gelten besondere Vertragswerke und gesetzliche Einschränkungen, die eine Beleihung in der Regel verhindern. Eine besonders vorteilhafte Eigenschaft von Policendarlehen ist die jederzeitige Tilgungsmöglichkeit. Besonders vorteilhaft auch deshalb, weil man jederzeit tilgen kann, aber nicht muss. Ein Manko vieler Verbraucherkredite, die entweder hohe Tilgungsraten vorsehen oder im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens die Zinsen bezahlt haben wollen. Bei Policendarlehen hat man jederzeit die Möglichkeit zu tilgen und muss keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, der Vorteil liegt also beim Darlehensnehmer. Das gilt insbesondere in Zinsphasen wie der Jetzigen. Denn die aktuell niedrigen Zinssätze lassen sich so optimal nutzen. Die Tilgung erfolgt dann spätestens mit dem Ablauf der Police.
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