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Versicherungsnehmer kann Lebensversicherung beleihen
Police bleibt erhalten und Versicherungsschutz besteht weiter
In der kapitalbildenden Lebensversicherung sowie –Rentenversicherung unterscheidet man die beteiligten Vertragsparteien. Die versicherte Person ist streng genommen auch kein Vertragspartner, aber immerhin Gegenstand der Police. Denn auf das Leben der versicherten Person ist eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Verstirbt die versicherte Person, löst das bei einer Kapitallebensversicherung den Versicherungsfall aus und die vereinbarte Versicherungssumme (und in den meisten Fällen zuzüglich Überschüsse) wird ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen unterscheidet sich die Zahlung in den meisten Fällen von der Kapitallebensversicherung, da hier oftmals nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Das hängt aber von der vereinbarten Leistung ab. In den meisten Fällen sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, aber nicht immer. Grundsätzlich können auch mehrere Personen sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person sein. Soll die Police beliehen werden, kann nur der Versicherungsnehmer ein Policendarlehen beantragen und ausgezahlt bekommen. Ist die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer, hat er oder sie auch nichts mit dem Policendarlehen zu tun. Anders verhält es sich, wenn Bezugsrechte vereinbart sind. Solche Bezugsrechte beziehen sich auf die Auszahlung von Versicherungsleistungen. Sind Bezugsrechte zugunsten Dritter vereinbart, müssen diese auch einer Beleihung zustimmen. Damit können Versicherungsnehmer flexibel eine Beleihung der Versicherung vornehmen. Schließlich ist es auch der Versicherungsnehmer, der die Beiträge zur Police gleistet hat.
Der Versicherungsnehmer hat also die Möglichkeit über sein Vermögen zu disponieren und wenn erforderlich zu beleihen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten oder wenn es besondere Umstände erfordern, sind Policendarlehen eine sinnvolle und günstige Alternative um die Altersvorsorge zu erhalten und das Vermögen zu schützen. Bei einer Kündigung entstehen erhebliche Verluste, die jahrelange Sparbemühungen zunichtemachen. Vorausgesetzt die Beleihung ist günstig. Hier gibt es spezialisierte unabhängige Anbieter, die oftmals wesentlich bessere Konditionen als die Versicherer selbst bieten. So können z. B. beim Marktführer unter den unabhängigen Anbietern, der Volksbank Weschnitztal Policendarlehen bereits ab 5,11 Prozent p.a. beantragt werden. Nach den Berechnungen der unabhängigen Finanzberatung FMH liegen die Effektivzinsen bei den Versicherungen im Mittelwert bei 6,84 Prozent.
Günstige Beleihung hier prüfen.
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