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Bleiben Leistungen aus Lebensversicherungen trotz Beleihung erhalten?
Was ist mit Zusatzversicherungen?
Die Beleihung einer Kapitallebensversicherung ist eine sehr günstige Möglichkeit der Geldbeschaffung, denn eine Kündigung der Lebensversicherung bringt in der Regel sehr hohe Verluste mit sich. Aus einer Lebensversicherung erhält man zunächst einmal einen Versicherungsschutz auf den Todesfall, das heißt, die Versicherung zahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Welche Höhe von der Versicherung zu zahlen ist, hängt von den vereinbarten Summen ab. In der Regel werden die vereinbarte Versicherungssumme sowie die bis zu diesem Stichtag aufgelaufenen Überschüsse fällig. Wer eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, erhält, je nach vertraglicher Regelung, oft nur die eingezahlten Beiträge zurück. Die wichtigere Leistung ist die Ablaufleistung, also die Summe, die gezahlt wird, wenn die Police abläuft. Dann kommen in der Regel die Versicherungssumme, die aufgelaufenen Überschüsse und Schlussüberschüsse zur Auszahlung. Bei Rentenversicherungen kann statt der Kapitalzahlung auch eine Rentenzahlung vereinbart werden. Bei vielen Kapitallebensversicherungen sind zudem Zusatzversicherungen eingeschlossen. Dazu zählen Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch Todesfallzusatzversicherungen, die eine Verdoppelung der Todesfallleistung beinhalten.
Bei einer Beleihung der Lebensversicherung dient die Police als Sicherheit. Dies bedeutet, dass der Vermögenswert der Kapitallebens- oder Rentenversicherung zur Tilgung herangezogen werden kann, wenn der Darlehensnehmer ausfällt. Durch diese Sicherheit sind Policendarlehen auch besonders günstig. So kann man bei der Volksbank Weschnitztal eine Police bereits ab 5,11 Prozent p.a. beleihen. Die Versicherung selbst bleibt dabei so, wie sie ist, die Leistungen bleiben dem Versicherungsnehmer vollständig erhalten, die Bank hat nur Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens. Dazu wird eine Abtretung während der Laufzeit des Darlehens bei der Versicherung eingetragen. Neben dem Erhalt der Versicherungsleistungen bietet ein Policendarlehen weitere Vorteile. So werden Stornoabschläge durch eine Kündigung vermieden und Schlussüberschüsse, die bei einer vorzeitigen Kündigung verloren wären, bleiben erhalten. Die Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung verzinst sich während der Laufzeit eines Policendarlehens vollständig weiter, es wird kein Kapital aus der Versicherung entnommen. Policendarlehen sind daher eine wichtige und günstige Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung.
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