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Einmalpolicen kommen an die Leine
BaFin erlässt Richtlinien für Kapitalisierungsgeschäfte und Versicherungen gegen Einmalbetrag in der Lebensversicherung
Experten hatten seit geraumer Zeit Alarm geschlagen. Wegen des geringen Neugeschäfts bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen hatten Versicherer in den vergangenen Jahren verstärkt solche Kunden umworben, die hohe Einmalbeiträge leisten und dafür eine Verzinsung über dem aktuellen kurzfristigen Kapitalmarktzins erhalten. Da diese Produkte nach Expertenmeinungen nur mit geringen Stornoabschlägen behaftet wären und biometrische Risiken nur rudimentär abbildeten, sei eine Schwächung der Altverträge und des gesamten Versichertenkollektivs die Folge. Zudem treten die Versicherer mit solchen Produkten in direkte Konkurrenz zu Bankprodukten. Nach monatelanger Diskussion hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt eine Sammelanweisung sowie ein Rundschreiben zu solchen Geschäften verfasst. Rundschreiben der BaFin sind quasi Anweisungen, die von den regulierten Versicherern zu befolgen sind. Mit dem
Rundschreiben legt die BaFin Einmalpolicen an die Leine. So haben Versicherer sicherzustellen, „dass eine Spekulation innerhalb des Bestands ausgeschlossen ist“.
Dazu sollen u.a. angemessene Stornoabschläge sowie eine gegenüber anderen Beständen (zeitweise) geringere laufende Überschussbeteiligung beitragen. Außerdem werden zukünftig Höchstbeträge festgelegt. Innerhalb des Sicherungsvermögens müssen die Versicherer einen gesonderten Verband für diese Policen schaffen. Auswirkungen werden auf die Verzinsung solcher Produkte erwartet, die nun weniger attraktiv werden dürften. Für die Masse der Versicherten aber eine gute Nachricht, denn durch die Regelungen wird verhindert, dass hohe Einmalpolicen überproportional Erträge aus dem Versichertenkollektiv abschöpfen.
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