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Wie lässt sich die Kündigung einer Kapitallebensversicherung vermeiden

Verluste bei Kündigung werden unterschätzt

Was es mit dem Zinseszinseffekt auf sich hat, erschließt sich nicht jedem, aber dennoch hat fast jeder zweite Bundesbürger eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Doch die vereinbarte Laufzeit durchzuhalten gelingt den wenigsten. Aus steuerlichen Gründen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Jahre, in der Praxis finden sich Verträge mit 20 und 25 Jahren Laufzeit und teilweise noch sehr viel längeren Gesamtlaufzeiten. Dass es bei einer solchen Laufzeit irgendwann einmal zu einer Phase kommt, in der man Geld benötigt ist, fast schon zwingend. Nicht zuletzt deshalb scheint bei vielen Versicherern ein satter Stornogewinn fest eingeplant zu sein. Die Verluste aus der vorzeitigen Auflösung unterschätzen die meisten Versicherungsnehmer offensichtlich. Anders ist nicht zu erklären, dass fast jede zweite in Deutschland abgeschlossene Kapitallebens- oder Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt wird. Dabei werden schon während der Laufzeit nicht die eingezahlten Beiträge verzinst, sondern die Versicherung zieht von den Beiträgen den Teil ab, der auf Risikokosten, allgemeine Verwaltungskosten und Vertriebskosten entfällt. Ganz grob schätzen Experten den Abzug auf etwa 30 Prozent ein. Also bleiben 70 Prozent der Beiträge als effektiv zur Anlage zur Verfügung stehend. Der Vorteil der Lebensversicherungen ist es nun, dass dieser Deckungsstock sich vermehrt und ohne Abzüge von Steuern in den Jahren durch die Verzinsung und Zinseszinsen erhöht. Eine Lebensversicherung wird also im Laufe der Jahre schon deshalb immer wertvoller, weil diese Überschüsse anwachsen und ein Teil der Überschüsse wieder zur Gewinnerzielung verwendet wird. Dazu sondern die Versicherer einen Teil der Überschüsse in gesonderten Töpfen, den Schlussüberschussanteilen. Diese kommen erst dann zur vollen Auszahlung, wenn der Ablauf der Lebensversicherung erreicht ist. Wird die Police vorher gekündigt, verfallen Schlussüberschüsse anteilig und die Versicherung zieht erhebliche Stornokosten vom Rückkaufswert ab. Dadurch können enorme Verluste entstehen. Versicherungsnehmer sollten daher eine vorzeitige Auflösung vermeiden. Das gilt umso mehr, je kürzer die Restlaufzeit ist. Wer innerhalb der Laufzeit über eine Kündigung nachdenkt, sollte Alternativen prüfen. So kann eine Beitragsstundung sinnvoll sein. Dabei werden für eine vereinbarte Laufzeit keine Beiträge gezahlt, diese müssen dann nach Ablauf der Stundung in voller Höhe nachgezahlt werden. Davon zu unterscheiden ist eine Beitragsfreistellung, bei dieser wird der Vertrag mit einer geringeren Versicherungssumme beitragsfrei fortgeführt. Eine Nachzahlung der Beiträge ist aber in aller Regel nur innerhalb einer vereinbarten Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich. In der Regel ist die Beitragsfreistellung dann nicht mehr rückgängig zu machen. Dennoch kann sich die Beitragsfreistellung anbieten, um wenigstens einen Teil der Verluste durch eine Kündigung zu vermeiden. Wer einfach nur Geld benötigt, sollte eine Beleihung der Police prüfen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer ein Policendarlehen. Bei einem Policendarlehen wird der aktuelle Rückkaufswert bis zu 100 Prozent beliehen. Die Police bleibt dabei, wie sie ist, insbesondere verzinst sich die Police und der Deckungsstock genauso weiter, wie ohne Policendarlehen. Die Police dient aber als Sicherheit und diese Sicherheit wird während der Laufzeit des Darlehens eingetragen, dadurch sind besonders günstige Zinskonditionen für Policendarlehen möglich. Policendarlehen können jederzeit –ohne Vorfälligkeitsentschädigung- zurückgezahlt werden, obwohl feste Zinssätze vereinbart sind. Hier kommt es aber auf den Anbieter an. Von den Versicherern unabhängige Anbieter bieten die besten Konditionen. Die Beleihung ist zum Beispiel bei der Volksbank Weschnitztal bereits ab 5,11 Prozent p.a. möglich.

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18.10.2010 21:26 Alter: 6 Jahre

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