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Ist die Kündigung einer Lebensversicherung vermeidbar?
Lebensversicherungen sind Marathonstrecken, was kann man bei akuten Durststrecken machen?
42,195 km müssen Sie rennen um einen Marathon als Leichtathlet, gemäß den aktuellen Regeln hinter sich zu bringen. Das schaffen naturgemäß nicht viele Menschen, denn es übersteigt die „normale“ Anstrengung, die man auch als Sportler hinter sich bringt. Das Schöne dabei ist, man muss es ja nicht. Niemand wird gezwungen, sich als Marathonläufer zu betätigen. Ganz ehrlich würden Sie eine Laufstrecke beginnen, wenn Sie wüssten, dass es über diese Distanz geht? Bei Lebensversicherungen ist das ähnlich. Der Abschluss einer Lebensversicherung ist schnell vollbracht. Eine Unterschrift und eine zunächst überschaubare monatliche Zahlung, das erscheint vielen als gute Anlage. Zumal die Ablaufleistungen bei der Unterschrift doch recht interessant aussehen. Gegenüber der monatlichen Zahlung nehmen sich die prognostizierten Ablaufleistungen sogar regelrecht imposant aus. Doch die Tücke hat bereits im Moment der Unterzeichnung begonnen. Denn um tatsächlich die Ablaufleistung zu erreichen, müssen Sie den Vertrag auch durchhalten. Wegen der steuerlichen Vorschriften beträgt die Mindestlaufzeit 12 Jahre. Doch wie mit dem Laufen ist es auch mit der Versicherung, während man am Anfang noch mit Elan dabei ist und sich gut dabei fühlt, wird es im mittleren und letzten Teil der Veranstaltung schwieriger. Beim Marathon können Sie stehen bleiben und sich einfach für das nächste Mal besser vorbereiten. Bei der Lebensversicherung ist aufhören fatal. Denn gerade dann wird man um die Früchte seiner Arbeit gebracht. Aufgrund der Konstruktion der Lebensversicherung entstehen erst im Laufe der Jahre nennenswerte Beträge, die dann im Deckungsstock verzinst werden und Rendite bringen. Bei einer Kündigung fallen dann Stornoabschläge an und auf Schlussüberschüsse muss man je nach Lage auch verzichten. Das können erhebliche Beträge sein. Kündigt man die Police vor Ablauf von 12 Jahren, fallen zudem noch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. Prima, da macht man einen Haufen Verlust und darf noch Steuern drauf zahlen. Übrigens sind Sie dann die Altersvorsorge los und müssen die Beträge, die Sie vielleicht nicht unbedingt brauchen, zu Minizinsen anlegen. Wer seine Altersvorsorge erhalten will, sollte daher unbedingt vor einer Kündigung die Beleihung der Lebensversicherung prüfen. Hierfür zahlt man zwar Zinsen, aber die Konditionen sind wegen der Sicherheit der Police besonders günstig. Denn bei einem Policendarlehen dient die Police als Sicherheit, dadurch kann auch eine individuelle Kreditprüfung entfallen und es gibt keine Bonitätsabschläge bei Selbstständigen oder sollte man arbeitslos sein. Außerdem wird bei einem Policendarlehen der Deckungsstock nicht angetastet, das heißt, die Police verzinst sich genauso wie ohne Policendarlehen weiter. Während der Laufzeit zahlt man Zinsen für das Darlehen, muss aber nicht tilgen. Die Tilgung kann entweder am Ende durch die Ablaufleistung erfolgen oder man tilgt vorher, übrigens ist das ohne Kosten verbunden. Günstige Policendarlehen erhält man bundesweit über die Volksbank Weschnitztal, hier sind Policendarlehen bereits ab 5,11 Prozent Effektivzins p.a. möglich.
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