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Sinkt der Garantiezins erneut?
Wer bestimmt den Garantiezins für Lebensversicherungen?
In der Fachwelt wird gegenwärtig kräftig spekuliert, ob der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen bereits kommendes Jahr niedriger ausfällt oder erst 2012. Aktuell beträgt der Garantiezins 2,25 Prozent. Glaubt man dem, was derzeit in der Branche gemunkelt wird, könnte der Garantiezins erstmals unter 2 Prozent fallen. Doch wie kommt dieser Garantiezins überhaupt zustande?
Letztendlich entscheidet das Bundesfinanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Finanzminister trifft diese Entscheidung jedoch nach Hinzuziehung von Experten, der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Diese gibt eine Empfehlung ab, die zwar nicht bindend ist, der aber der Finanzminister folgen wird. Es gibt aber auch eine gesetzliche Vorgabe der zulässigen Höchstrechnungszinssätze. So schreibt Paragraf 65 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vor, dass der Rechnungszins 60 Prozent des Mittelwertes der Umlaufrenditen 10-jähriger Anleihen der öffentlichen Hand der letzten 10 Jahre nicht überschreiten darf. Die aktuellen Umlaufrenditen 10-jähriger Staatsanleihen liegen bei um 2,1 Prozent. Interessant ist dazu auch der Artikel auf faz.net.
Was viele Experten übersehen, die DAV hatte sich bereits für die Beibehaltung des Rechnungszinses für 2011 ausgesprochen. Eine Absenkung ist daher erst für 2012 zu erwarten, wenn nicht erhebliche Zweifel an der Ertragsfähigkeit mehrerer Versicherer noch auftauchen sollten. Die nun seit geraumer Zeit anhaltende Niedrigzinsphase trifft die deutschen Versicherer mit Sicherheit unterschiedlich hart. Mitte November treffen sich die Aktuare zu ihrer Herbsttagung, dann wird man mehr erfahren. Grundsätzlich gilt eine Änderung des Garantiezinses auch nur für die dann neu angeschlossenen Verträge. Die Altverträge behalten die jeweils im Jahr ihres Abschlusses geltenden Garantiezinsen. Dennoch hat eine Änderung auch für Altkunden Auswirkungen. Denn die von einem Versicherer insgesamt erzielten Kapitalerträge werden auf die jeweiligen Tarife verteilt. Ein Tarif mit einem hohen Garantiezins kann dann unter Umständen weniger laufende Überschüsse zugeteilt bekommen. Viel wichtiger ist aber die Frage, was überhaupt verzinst wird. Denn nicht die eingezahlten Beiträge werden verzinst, sondern die Beiträge abzüglich Kosten. Zu den Kosten gehören die Verwaltungskosten des Versicherers, die Kosten des Vertriebs, der Risikobeiträge zur Absicherung des Versicherungsschutzes und so weiter. Wie hoch die Kosten sind, die abgezogen werden hängt vom Versicherer und eventuell vereinbarten Zusatzversicherungen, wie Berufsunfähigkeit, Todesfallzusatzversicherungen, Unfallversicherungen etc. ab.
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