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Stiftung Warentest weist auf problematische Zinspraxis von Sparkassen hin
Hypothekenzinsen würden bei vielen Sparkassen künstlich niedrig gerechnet,
darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer Oktober-Ausgabe hin. So nutzen die Sparkassen eine Neuregelung der Verbraucherkreditrichtlinie. Nach dieser gilt für Darlehen, die eine feste Laufzeit haben und die einer Zinsbindung unterliegen, ein Ausweis des Effektivzinses für die gesamte Darlehenslaufzeit. Sind die Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht getilgt, kann für die restliche Laufzeit ein aktuell gültiger variabler Zins unterstellt werden. Da die variablen Zinsen derzeit sehr günstig sind und Immobilienkredite in kleinen Raten getilgt werden, ergeben sich so optisch sehr niedrige Effektivzinsen. In der Praxis ist aber schwer zu sagen, ob die heute geltenden niedrigen variablen Zinsen ernsthaft in 10 oder 20 Jahren gelten werden. Die Verbraucherschützer von Finanztest kritisieren daher diese Praxis.
Verbraucher sollten daher Angebote, bei denen nach der Zinsbindung der Kredit noch nicht getilgt ist, besonders kritisch auf die unterstellten „Anschlusszinsen“ prüfen und Langzeitkonditionen für Festzinsen zum Vergleich heranziehen. Keine Probleme bestehen dann, wenn die Zinsbindung und die Darlehenslaufzeit identisch sind, wie zum Beispiel bei Policendarlehen. Hier lassen sich Festzinsen bis zu 10 Jahre vereinbaren, dennoch besteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Beleihung einer Lebensversicherung ist eine besonders günstige Möglichkeit der Kreditaufnahme, da die Police als Sicherheit dient.
Günstige Policendarlehen berechnen.
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