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Versicherungsgesellschaften sind bei Policendarlehen im Zielkonflikt
Hohe Zinsen bei Policendarlehen sind gut für die Versicherer aber schlecht für die Kunden
Versicherer müssen Zinsen und Erträge erwirtschaften. Sie versprechen Ihren Kunden im Fall der klassischen Kapitallebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung eine Verzinsung des Deckungsstocks, sprich des Versicherungsguthabens, dass die Sparer mit ihren Beiträgen aufbauen. Doch die Kapitalmarktzinsen sind schlecht. Die aktuell erzielbaren Renditen liegen am Kapitalmarkt unter den langfristigen Versprechen der Assekuranz gegenüber den Sparern. Da will die Anlage der Gelder gut überlegt sein. Problematisch wird es für die Versicherer dann, wenn Kunden Gelder aus den Lebensversicherungen abziehen. Eine Entnahme von Geldern ist zwar nicht möglich, aber die Versicherung kann ihren Kunden die Beleihung, ein sogenanntes Policendarlehen anbieten. Das machen sie auch freimütig. Aber hier sind die Konditionen entscheidend. Denn das Geld, das der Versicherung nun fehlt, muss auf der anderen Seite als Kredit vermerkt werden. So darf die Versicherung die ausgegebenen Darlehen als Anlage in den Deckungsstock buchen. Nun ist das Darlehen also eine Einnahmequelle der Versicherung. Die Zinsen sollen also entsprechend hoch sein. Das nutzen die Versicherer auch, insbesondere weil sie nach wie vor von unerfahrenen Kunden profitieren, die einfach bei Ihrem Versicherer anrufen, ohne sich nach Alternativen umzuschauen. So lässt sich ein deutlich höherer Zins bei Versicherern für Policendarlehen, gegenüber unabhängigen Anbietern verzeichnen. Der jährliche Effektivzins lag bei den Versicherern nach der Erhebung der FMH-Finanzberatung im Mittelwert bei 6,84 Prozent. Bei der Volksbank Weschnitztal, dem führenden unabhängigen Anbieter von Policendarlehen erhält man Policendarlehen bereits ab einem Effektivzins von 5,11 Prozent p. a.
Verbraucher sollten sich daher bei unabhängigen Anbietern, wie der Volksbank Weschnitztal informieren. Denn neben den Konditionen gibt es weitere Punkte, die gegen eine Beleihung durch den Versicherer sprechen. Zum einen beleihen Lebensversicherer die Policen oftmals nur bis zum garantierten Rückkaufswert, während unabhängige Anbieter, den vollen Rückkaufswert, also einschließlich bereits gutgeschriebener Überschüsse beleihen. Zum anderen beschränken Versicherer auch die Beleihung auf Policen, die mit einem laufenden Sparbeitrag versehen sind. Wer keinen laufenden Monats- oder Jahresbeitrag mehr zahlt, weil die Police beitragsfrei ist oder nur mit einem Einmalbeitrag versehen war, der geht leer aus. Das ist extrem ärgerlich, da mit einer Kündigung enorme Nachteile versehen sind. Von der Kündigung gerade älterer Policen profitieren also vor allem die Versicherungsgesellschaften, den Schaden hat der Versicherungsnehmer. Die Beleihung zu günstigen Zinsen ist eine vernünftige Alternative, das Versicherungsguthaben bleibt bestehen und die Police verzinst sich weiter. Ebenso bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Policendarlehen hier berechnen.
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