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Zweitmarkt für Lebensversicherungen wird sauberer
BaFin greift bei Pseudokäufern durch
Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese der Pecunia-Concept AG den Policenankauf untersagt und die Abwicklung angeordnet. Nach Auffassung der BaFin verstößt das Geschäftsmodell gegen das Kreditwesengesetz (KWG), dass eine Erlaubnis für Einlagengeschäft erfordert, wenn Kundengelder entgegengenommen werden. Wie die BaFin mitteilt, wurden bei Pecunia-Concept Lebensversicherungspolicen von Versicherungsnehmern gekauft und gekündigt, die Zahlung des Kaufpreises wurde gegen Verzinsung mit Renditen von 100 Prozent über die gesamte Laufzeit versprochen. Die BaFin verzeichnet nach Presseberichten eine erhebliche Zunahme derartiger „Aufkäufer“, bei denen die Kundengelder in die unterschiedlichsten Formen investiert werden und hohe Renditen versprochen werden (wir berichteten hierüber). Bereits Anfang des Jahres hatte die BaFin der 4Future-Capital GmbH mit der gleichen
Begründung wie jetzt der Pecunia-Concept AG das Einlagengeschäft untersagt. Dabei unterscheidet sich der originäre Zweitmarkt für Lebensversicherungen dadurch, dass echte Aufkäufer die Police kaufen und tatsächlich bis zum Versicherungsablauf halten und der Kunde einen Kaufpreis in voller Summe erhält und keine Teilauszahlungen. Verbraucher sollten daher auf die Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe achten.
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