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Riester-Sparer sollen Zulagen zurückzahlen
Komplizierte Bestimmungen und Bürokratie bei Riester Verträgen kritisiert
Schreiben der Versicherung landen bei den meisten deutschen Haushalten in irgendeinem Ordner. Der Inhalt wird, wenn er überhaupt zur Kenntnis genommen wird, oftmals nicht verstanden. In vielen Fällen handelt es sich ohnehin um Änderungen der AGBs oder ähnlich spannende Sachen. Nicht selten ist es nur Reklame. Kein Wunder, dass sich die meisten nicht damit beschäftigen wollen. Erst recht treten da Verpflichtungen in den Hintergrund, von denen man zwar auf irgendeinem Faltblatt bei Vertragsabschluss gelesen hat, die aber auch sofort wieder vergessen wurden, weil sie einem zu weit weg erschienen. So verwundert es auch nicht, wenn nun das Bundesfinanzministerium bei der Prüfung von bewilligten Zuschüssen für Riester-Verträge erhebliche Mängel aufdeckt und Zulagen zurückfordert. Denn die Förderbestimmungen sind reichlich kompliziert und enthalten eine Menge Fallstricke. Der größte Teil der Rückforderungen entfällt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auf Verträge, die vor Ablauf gekündigt wurden und bei denen das ausgezahlte Geld einschließlich der Zulagenbeträge ausgegeben, statt wieder angelegt wurde. Aber auch Fälle, bei denen einfach vergessen wurde, die Geburt des Kindes anzuzeigen oder den Umzug oder der Eigenbeitrag nicht gezahlt wurde. Nachträglich lassen sich diese „Versäumnisse“ nicht beheben. Die Finanzbehörden machen es sich dabei einfach, sie müssen gar keine Gelder direkt vom Versicherungsnehmer fordern, sie holen sich das Geld direkt beim Versicherer aus dem Vertrag. Riester-Sparer erhalten als Ledige 154 Euro im Jahr als Zulage, wenn sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag erbringen, für jedes Kind gibt es 185 Euro dazu, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Meldepflichten für Veränderungen während der Laufzeit des Riester-Vertrags sind dabei das Hauptproblem. Die Verbraucherzentralen kritisieren daher die bürokratische Handhabung, die Bestimmungen der Riesterförderung sind für die Masse der Leute zu kompliziert. Dabei war es das erklärte Ziel Sparanreize in breiten Bevölkerungsschichten zu setzen, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer weiter zurückgenommen werden. So wird nichts daraus werden.
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