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Allianz Kunden kriegen einen Nachschlag
Verbraucherzentrale Hamburg erstreitet Urteil für Versicherungsnehmer
Der Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) muss man in der Tat dankbar sein. Bereits gegen andere Versicherer haben sich die Verbraucherschützer ins Zeug gelegt und Recht bekommen. Konkret geht es um intransparente Vertragsklauseln in Lebensversicherungsverträgen, bei denen Stornierungskosten durch die Versicherer in Abzug gebracht wurden, die nach Auffassung der VZH zu hoch angesetzt wurden. Im Ergebnis hatten die Kunden einen zu geringen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen bzw. wurden bei Beitragsfreistellungen diese Kosten einfach in Abzug gebracht.
Bei dem nun vorliegenden Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom 18. August 2011 (Aktenzeichen 2 U 138/10) hat die Allianz auch insofern eine schwere Schlappe erlitten, als eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen wurde. Allerdings ist das in gleich gelagerten Fällen bei anderen Versicherern der Fall. Deshalb will die Allianz gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen. Die VZH rechnet unterdessen mit Nachzahlungen von etwa 500 Euro pro Vertrag. Von dem Urteil betroffen sind aber nur Verträge, die in der Zeit zwischen 1. Juli 2001 und Ende 2007 abgeschlossen und bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Kunden, bei denen das zutrifft, können auf der Internetseite der VZH einen Musterbrief aufrufen.
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