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Beleihung einer Lebensversicherungspolice ist ohne individuelle Kreditprüfung möglich
Fairste Lösung für alle
Verbraucherkredite werden an allen Ecken beworben. Oft sind dann besonders günstige Zinsen deklariert, aber das kleingedruckte Sternchen am Zinssatz verheißt oft nichts Gutes. Denn die beworbenen Zinsen beziehen sich in der Regel nur auf eine bestimmte Kombination von Bonitätseinstufung, Darlehenshöhe und Laufzeit. Fällt man selbst nicht in die Kategorie, ist der effektive Zinssatz ein anderer. Besonders ins Gewicht fallen die Unterschiede, wenn die Bonitätseinstufung negativ ausfällt. Entweder wird dann überhaupt kein Darlehen gewährt oder es ist richtig teuer. Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn dem Darlehensnehmer Vermögen zur Verfügung steht. Vermögen bedeutet aber nicht nur eine Villa am Comer See oder die Segeljacht in Monaco, Vermögen bedeutet auch schon eine bestehende Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung. Über Jahre angespart können so Summen von mehreren Tausend oder sogar mehreren Zehntausend Euro entstehen. Der Versicherer schickt in aller Regel einmal jährlich eine Wertmitteilung, der man den aktuellen Rückkaufswert entnehmen kann. Liegt eine solche Auskunft nicht schriftlich vor, kann man den Rückkaufswert telefonisch bei der Versicherung erfragen.
Wer Geld benötigt, sollte die Police aber nicht gleich kündigen, denn die Beleihung des Rückkaufswertes ist in den meisten Fällen günstiger als die Kündigung. Das gilt vor allem dann, wenn die Police nur noch wenige Jahre läuft. So fallen zwar für die Beleihung Zinsen an, aber da der Deckungsstock entsprechend angewachsen ist, verzinst sich die Policen auch entsprechend gut. So gut, dass man diese Konditionen heute nicht mehr bekommt. Für alte Policen gilt nämlich die seinerzeit abgeschlossene Garantieverzinsung. Beleihen kann man fast jede Kapitallebens- oder private Rentenversicherung. Allerdings muss der Rückkaufswert mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Bonitätsprüfung ist nicht notwendig. Die Zinsen für die Beleihung sind bei unabhängigen Anbietern nur abhängig von der Höhe und der Laufzeit, nicht jedoch vom Versicherer selbst. Das ist bei einer Beleihung über den Versicherer natürlich anders. Wer seine Versicherungspolice beleihen will, kann dabei die Zinsen bis zu 10 Jahre fest im Voraus vereinbaren. Unabhängig von der gewählten Laufzeit kann das Policendarlehen jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden. Kostengünstige Policendarlehen hier berechnen.
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