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Policendarlehen auch als Zwischenfinanzierung nutzbar
Flexibilität und gute Konditionen bei Beleihung von Policen
Nicht selten wird eine Zwischenfinanzierung benötigt, wenn z. B. eine Hausfinanzierung oder ein anderweitiger Kredit größeren Umfangs erst noch genehmigt werden muss oder erst später ausgezahlt werden kann. In solchen Fällen werden Zwischenfinanzierungen nötig, die aber sehr oft nur mit großen bürokratischen Hürden und mit Kosten verbunden sind. Doch wenn die Zeit davon läuft, erübrigt sich das spätere Darlehen, wenn die gewünschte Immobilie bereits anderweitig veräußert wurde. Wer kurzfristig Geld benötigt, sucht daher auch eine unkomplizierte Lösung. Besonders eignen sich für diese Fälle Darlehen, bei denen eine Sicherheit bereits besteht, man also das vorhandene Vermögen einsetzen kann, ohne das Vermögen tatsächlich zu versilbern. Verbraucher, die über eine bestehende Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung verfügen, können das bestehende Vermögen zur Finanzierung einsetzen. Beliehen werden kann der bestehende Rückkaufswert bis zur vollen Höhe. Den aktuellen Rückkaufswert erfährt man aus der letzten Wertmitteilung, ansonsten kann diesen mit einem Anruf bei seiner Versicherung erfragen. Grundsätzlich bieten auch die Versicherungen selbst die Beleihung der Police an, aber hier ist Vorsicht geboten. Denn die Konditionen der Versicherer sind oft richtig schlecht. Nicht nur die Zinssätze sind oft zu hoch, Versicherer beleihen keine beitragsfreien Policen und die Beleihungshöhe ist oft auf den garantierten Rückkaufswert beschränkt. Unabhängige Anbieter bieten bundesweit gute Konditionen und beleihen in der Regel den gesamten Rückkaufswert, also einschließlich Überschüssen. Grundsätzlich lassen sich Policendarlehen als langfristige Finanzierung nutzen, maximal bis zum Ablauf der Police. Da die Handhabung aber enorm flexibel ist, lassen sich Beleihungen auch für nur kurzfristige Finanzierungsvorhaben nutzen. Durch die Sicherheit der Lebensversicherung ist nämlich keine individuelle und aufwendige Kreditprüfung notwendig, lediglich die Sicherungsabtretung der Police muss bestätigt werden. Da Policendarlehen jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt werden können, entstehen durch eine vorzeitige Kündigung auch keine Kosten.
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