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Wann muss man ein Policendarlehen tilgen?
Flexibilität auch bei Festzinsen sichern
Eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung lässt sich problemlos beleihen. Versicherer beleihen in der Regel die Policen bis zum garantierten Rückkaufswert, unabhängige Anbieter beleihen den gesamten Rückkaufswert, einschließlich bereits gutgeschriebenen Überschüssen. Während der Laufzeit eines solchen Policendarlehens zahlt man im Standardfall zunächst nur die Zinsen für das Darlehen. Die Tilgung kann mit Ablauf der Lebensversicherung durch die Ablaufleistung getilgt werden. Da der Rückkaufswert bei Ablauf über dem Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Beleihung liegt, erhält die beleihende Bank den Tilgungsbetrag und den überschießenden Teil der Ablaufsumme erhält der Versicherungsnehmer ausgezahlt. Läuft die Versicherungspolice länger als das Policendarlehen, muss die Tilgung anderweitig sichergestellt sein. Wer seine Lebensversicherung beleiht, kann aber unabhängig von der vereinbarten Laufzeit des Policendarlehens jederzeit tilgen. Wichtig: Verbraucher sollten darauf achten, dass für den Fall der Tilgung keine Vorfälligkeitsgebühren anfallen. Darauf sollten Verbraucher bestehen, auch wenn Festzinsen vereinbart sind, also die Bank an einen festen Zinssatz gebunden ist und die Zinsen nicht erhöhen kann. Bei einigen Anbietern kann man sogar teilweise tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dann hat man es vollständig in der Hand, wann das Policendarlehen vor Ablauf des Vertrages zurückgeführt wird. Weil während der Laufzeit eines Policendarlehens nur Zinsen anfallen, kann man so die Kosten niedrig halten. Gleichzeitig wird der Deckungsstock der Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung weiter verzinst, sodass die Belastung äußerst gering ist und die Altersvorsorge erhalten werden kann.
Kostengünstige Policendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
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