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Gefährlich sind die Zeilen 25 und 26
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss bei der Steuererklärung 2010 besonders genau hinschauen
Software ist eine prima Sache, wenn sie richtig funktioniert. Besonders dann sollte sie funktionieren, wenn sie uns lästige bürokratische „Formularausfüllerei“ abnimmt, bei der es auch noch um Geld geht. Doch wenn es um Steuern geht, dann wird es kompliziert. Inzwischen scheint die Finanzverwaltung selbst nicht mehr durchzublicken. Denn bei der Umsetzung der Vorgaben der Finanzverwaltung für die Steuererklärung für das Jahr 2010 ist es zu einer Posse gekommen, die ihresgleichen sucht. Es geht um die Berücksichtigung von Arbeitnehmeranteilen bei Beschäftigten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) behauptet, man habe ausreichend klargestellt, dass in Zeile 25 und 26 der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers, also einschließlich Arbeitgeberzuschuss aufzuführen ist, während Letzterer in Zeile 24 gesondert ausgewiesen werden muss und dann abgezogen wird. In den diversen Softwareprogrammen zur Steuerberechnung wird nur der vom Arbeitnehmer finanzierte Beitrag erfasst, ohne den Arbeitgeberzuschuss. Dadurch wird der Gesamtbeitrag der Vorsorgeaufwendungen nicht in voller Höhe berücksichtigt, sodass es zu einer Doppelbelastung kommen kann. Wie hoch die Belastung für den einzelnen Arbeitnehmer ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab. Aber es geht um nicht wenig Geld, so wird vom interaktiven Ausgabenrechner des BMF für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro ein Betrag von 1.600 Euro zu hoch angesetzter Steuer angegeben. Betroffen sind Arbeitnehmer, die über ein Jahreseinkommen von über 45.000 Euro verfügen und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums immerhin 4,5 Millionen Bundesbürger. Das Problem ist, dass die betroffenen Steuerzahler die Bescheide zwingend prüfen müssen, da sonst zu viel Steuer berechnet wird, wenn die Arbeitgeberanteile nicht einbezogen werden. Im Durchschnitt erwarten die Experten eine Steuerüberzahlung von 1.000 Euro, im Einzelfall aber auch dramatisch mehr. Vorsicht ist also angebracht und die Betroffenen sollten die Bescheide genau prüfen oder die Steuererklärung gleich seinem Steuerberater überlassen.
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