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Verzinsung neuer Lebensversicherungen wird noch unattraktiver
Senkung des Garantiezinses auf 1,75 Prozent für Neuverträge ab 1. Januar 2012
Aus Sicht der Kunden, die heute eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung haben bedeutet die Absenkung der Garantiezinsen keineswegs eine Hiobsbotschaft. Im Gegenteil bedeutet sie, dass die bestehenden und von der Versicherung verbrieften Garantien in Zukunft leichter tatsächlich zu erfüllen sind. So einige Versicherungsgesellschaften sollen, wenn man Experten glauben darf, nur noch schwer die alten Garantieverzinsungen aufgebracht haben. Kein Wunder, denn die garantierten Verzinsungen lagen teilweise bei 4 Prozent auf den Sparanteil. Im aktuellen Kapitalmarktumfeld kein leichtes Unterfangen neu eingesammelte Beiträge in dieser Höhe anzulegen. Allerdings verfügen die meisten Versicherer über ein gutes Assetmanagement und haben aus früheren Anlagen nicht unerhebliche Reserven angelegt. Dennoch fühlte sich das Bundesministerium der Finanzen offensichtlich mit der Aussage der Versicherungswirtschaft und der Aktuarvereinigung, die eine Absenkung auf nur 2 Prozent empfohlen hatten, nicht wohl und hat nun die stärkere Absenkung auf 1,75 Prozent beschlossen. Der neue Garantiezins gilt aber nur für Verträge, die ab 1. Januar 2012 geschlossen werden, bis dahin gilt der aktuelle Garantiezins von 2,25 Prozent. Für Inhaber von Lebensversicherungsverträgen besteht also kein akuter Handlungsbedarf. Ohnehin ist die Garantieverzinsung nur ein Teil der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung. Denn die Erträge aus den Kapitalanlagen der Versicherer werden in verschiedene Töpfe gelegt. Neben dem garantierten Zins gibt es Beteiligungen an den Schlussüberschüssen sowie den laufenden Überschüssen und Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung liegt derzeit, je nach Versicherer unterschiedlich im Schnitt bei etwa 4,3 Prozent p.a. Inhaber alter Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, haben sogar noch ein Steuerprivileg, dass heute praktisch keine Neuanlage aufweist. Denn für diese Altverträge gilt, dass die Ablaufleistung steuerfrei möglich ist. Zusammen mit der, gemessen an aktuellen Anlagemöglichkeiten mit vergleichbarer Sicherheit, durchaus noch attraktiven Gesamtverzinsung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen sollten sich Policeninhaber daher nicht verunsichern lassen. Statt einer Kündigung sollte man bei finanziellen Engpässen vielmehr den Erhalt der Police prüfen. Dazu kann entweder eine Beitragsfreistellung oder eine Beitragsstundung beitragen, die Altersvorsorge zu erhalten. Wer Geld aus der Versicherung benötigt, kann diese günstig beleihen, da Policen eine hohe Sicherheit darstellen, sind die Zinsen dafür besonders niedrig. Wer seine Police erhalten will, obwohl er daraus Geld benötigt, hat derzeit gute Karten, denn die Niedrigzinsen lassen sich bis zu 10 Jahre fest vereinbaren, obwohl das Policendarlehen jederzeit vom Versicherungsnehmer (ohne Gebühren) zurückgeführt werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass man keine variablen Zinsen vereinbart hat.
Anbieter mit festen Zinssätzen für Policendarlehen finden Sie hier.
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