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Kapitallebensversicherung – alles Müll oder was?

Garantiezins soll erneut sinken, für wen gibt es Handlungsbedarf?

Wenn selbst die FAZ vor dem Abschluss einer Lebensversicherung warnt wird es ernst. Erneut sinken die Überschussbeteiligungen und damit die Renditen der Lebensversicherungen. Nun soll auch noch der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen sinken. Aktuell beträgt die Mindestverzinsung 2,25 Prozent. Diese garantierte Verzinsung ist aber nur ein Teil der Gesamtverzinsung einer Kapitallebensversicherung. Die Bestandteile der Gesamtverzinsung sind neben dem garantierten Zins auch die laufende Überschussbeteiligung sowie Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven, die an die Versicherten auszuschütten sind. Wie hoch die jeweiligen Anteile sind, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Lediglich der Garantiezins ist über alle Versicherungsgesellschaften gleich. Er richtet sich nach dem Jahr in, dem der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Garantiezins bleibt für diesen Vertrag dann immer gleich, auch wenn er sich, wie jetzt diskutiert wird, ändern sollte. Der Garantiezins wird dabei im Bundesfinanzministerium festgelegt, maßgeblich beteiligt ist natürlich auch die Bundesfinanzaufsicht Bafin. Denn die Absenkung der Mindestverzinsung ist letztlich eine Schutzmaßnahme für die Versicherungswirtschaft, da die niedrigen Kapitalmarktzinsen dazu führen können, dass die von den Versicherungen abgegebenen Garantien nicht mehr am Markt erzielbar sind.

Müssen Versicherte jetzt reagieren?

Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, für den ändert sich zunächst nichts, denn die Änderung der Garantieverzinsung betrifft nur Neuabschlüsse. Die geringeren Überschüsse für laufende Verträge sind zwar bitter, aber letztlich muss man sich bewusst sein, dass die Kündigung einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen in aller Regel mit wesentlich höheren Verlusten einhergeht, als die geringere Verzinsung ausmacht. Zudem müsste man bei einer Kündigung berücksichtigen, dass die Neuanlage des Geldes auch keine vorteilhaftere Verzinsung derzeit zulässt, jedenfalls nicht bei gleichem Risiko. Aber was tun, wenn man Geld aus der Versicherung benötigt? An den Verlusten ändert sich auch dadurch nichts, wenn man das Geld benötigt, aber natürlich muss man dann berücksichtigen, dass bei Geldbedarf dem Versicherungsvermögen dann Kreditverbindlichkeiten auf der anderen Seite gegenüberstehen. Teure Kredite könnte man also durch Auflösung der Versicherung vermeiden. Doch auch das ist nur auf den ersten Blick richtig, besser ist es eine Lösung zu finden, bei der die Altersvorsorge erhalten bleibt und man günstige Kredite aufnehmen kann, die zudem auch flexibel aufgelöst werden können. Dazu bieten sich Policendarlehen an, bei denen die Kapitallebens- oder private Rentenversicherung bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden kann. Diese Kredite sind sehr günstig und die Police erwirtschaftet weiterhin Zinserträge. Durch eine solche Kombination kann man in schwierigen Zeiten die Versicherungspolice erhalten, Verluste aus der Auflösung der Versicherungspolice vermeiden und trotzdem günstig und flexibel Geld erhalten.

Günstige Policendarlehen berechnen.

04.01.2011 11:10 Alter: 6 Jahre

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