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Gibt es Alternativen zu einem Policendarlehen?

Ist der Verkauf mit Rückerwerbsoption sinnvoll?

Wer aus der Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung Geld benötigt hat nicht viele Möglichkeiten. In erster Linie werden die Policen von den Versicherungsnehmern gekündigt. Daneben haben sich zwei weitere Alternativen etabliert, der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt und die Beleihung der Lebensversicherung. Zusätzlich gibt es auch Angebote, die einen Zwitter aus beiden Varianten darstellen, dem Verkauf mit Rückerwerbsoption. Zunächst einmal gilt, dass man sich in der hier besprochenen Konstellation darüber im Klaren sein muss, ob die Police noch benötigt wird oder nicht. Ein Verkauf scheidet demnach aus, wenn die Police als Altersvorsorge benötigt wird oder die Police nur noch wenige Jahre läuft und man mit einer Rückgabe an den Versicherer oder einem Verkauf erhebliche Verluste erleiden würde. Doch, was ist mit der angesprochenen Zwitterlösung. Der Verkauf mit Rückerwerbsoption bedeutet in aller Regel die Realisierung eines erheblichen Verlustes beim Verkauf verbunden mit der Option die Police wieder zu einem bestimmten Betrag zurückzuerwerben. Der Vorteil wäre, dass die Ablaufleistung wieder vom Verkäufer vereinnahmt werden kann, wenn er die Police bis dahin zurückerworben hat, bzw. er zum Schluss noch eine Ausgleichsleistung erhält. Darüber hinaus ist je nach Vertragsgestaltung auch die Fortführung der Versicherungsleistung gegeben, der Versicherungsschutz bleibt also bestehen. Allerdings erhebt der Käufer für die Zeit während des Haltens entsprechende Zinsen auf das investierte Kapital. Zinsen fallen also ähnlich wie beim Policendarlehen an, zudem wird die Police nur mit einem Abschlag auf den Rückkaufswert gekauft, was diese Lösung im Vergleich zum Policendarlehen verteuert. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass die Police durch den Verkauf steuerschädlich wird. Insbesondere Policen, die vor dem 1.1.2005 (sogenannte Altverträge) abgeschlossen wurden, beinhalten den Vorteil der steuerfreien Ablaufleistung, sofern keine steuerschädliche Verwendung vorliegt. Der entgeltliche Erwerb führt in der Regel zur Steuerschädlichkeit solcher Altverträge. Inwiefern und inwieweit sich diese steuerlichen Effekte kompensieren lassen, hängt vom Einzelfall ab. Wer die Police halten will, weil er die Absicherung benötigt und / oder die steuerfreie Ablaufleistung und die Schlussüberschüsse sichern will, der wird in der Regel mit einem Policendarlehen besser bedient sein. Hier besteht die Möglichkeit die Steuerfreiheit des Vertrages zu erhalten, wenn die Zinsen für das Policendarlehen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Ist das gegeben, bleiben alle Vorteile der Versicherungspolice beim Versicherungsnehmer. Zudem ist eine Beleihung der Police zu sehr günstigen Konditionen möglich, da die Lebensversicherungspolice als Sicherheit dient.

Günstige Policendarlehen kann man hier beantragen.

01.06.2011 11:24 Alter: 6 Jahre

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