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Kann man eine Lebensversicherung beleihen?
Sinn und Funktionsweise von Policendarlehen
Wer eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, verfügt über Vermögen. Denn eine Kapitallebenspolice ist nichts anderes als ein Sparvertrag kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Unter Umständen sind sogar weitere Zusatzversicherungen enthalten, die aber wie Bausteine den Sparvertrag zusätzlich ergänzen. Der vom Versicherungsnehmer gezahlte Beitrag wird also gesplittet und in die diversen Bausteine der Police gesteckt. Der für den Versicherungsnehmer im Erlebensfall (wenn nicht der Tod oder andere Ereignisse eintreten) interessanteste Baustein ist ohne Frage die bei Ablauf der Police ausgezahlte Ablaufleistung. Diese besteht in der Regel aus der vereinbarten Versicherungssumme plus Überschüssen. Da die Policen aus steuerlichen Gründen über mindestens 12 Jahre abgeschlossen wurden, teilweise aber auch sehr viel länger laufen, ergibt sich fast zwangsläufig irgendwann die Frage der Kündigung einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung.
Jede zweite abgeschlossene Police erreicht in Deutschland nicht den Ablauf, wie sie ursprünglich abgeschlossen wurde, sondern wird vorher gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Doch das ist in den meisten Fällen mit ganz erheblichen Verlusten verbunden. So wird bei einer vorzeitigen Kündigung nur der Rückkaufswert gezahlt und Schlussüberschüsse gehen ganz oder teilweise verloren. Kapitallebens- oder private Rentenpolicen sind also alles andere als flexibel. Damit aber nicht sofort eine Police gekündigt werden muss, wenn es in der Haushaltskasse einmal eng wird, wurden verschiedene Anpassungsmöglichkeiten geschaffen.
Zum einen kann man die laufende Beitragszahlung entweder vorübergehend aussetzen und später, wenn es besser läuft, wieder nachholen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Beitragsstundung, die in der Regel aber nur zeitlich befristet möglich ist.
Zum anderen kann man Policen auch beitragsfrei stellen, dann werden für die restliche Laufzeit des Vertrages keine Beiträge mehr gezahlt. Das hat dann aber zur Folge, dass die Versicherungssumme insgesamt niedriger wird, die gesamte Ablaufleistung also geringer ausfällt und aufgrund dieser Teilkündigung wie bei einer komplette Kündigung Stornoabschläge anfallen können. Eine Beitragsfreistellung führt also praktisch immer zu Verlusten, auch wenn nicht zu solch hohen wie bei einer Kündigung. Das alles hilft auch nichts, wenn nicht nur die Beiträge zu viel für die Haushaltskasse sind, sondern einfach Geld benötigt wird. Zum Beispiel für Anschaffungen oder aufwendige Reparaturen oder Ähnliches. Dann hilft ein Policendarlehen weiter.
Bei einem Policendarlehen wird die Police beliehen, sie dient also als Sicherheit. Dafür erhält man ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen. Individuelle Kreditprüfungen sind daher nicht notwendig, ein Policendarlehen bekommt also jeder, der über eine Police verfügt. Beleihbar ist dabei der aktuelle Rückkaufswert, mindestens 1.000 Euro Rückkaufswert und Darlehenssumme müssen allerdings sein. Policendarlehen lassen sich jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen.
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