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Kann Versicherungsmathematik diskriminierend sein?
Wie der Europäische Gerichtshof Zeitgeist zum Recht erhebt
Man muss kein ausgewiesener Versicherungsexperte oder Mathematiker sein um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von geschlechtsabhängigen Tarifen lesen und nachvollziehen zu können. Im Kern ging es um die Vereinbarkeit von Versicherungstarifen, die geschlechtsspezifische Merkmale als risikobestimmende Faktoren enthielten, mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie. Die Gleichstellungsrichtlinie soll eine Diskriminierung von EU-Bürgern u.a wegen des Geschlechts verhindern. Allerdings ist es den einzelnen Mitgliedstaaten der EU möglich, Ausnahmen zuzulassen. Natürlich muss das begründet werden. Deutschland hatte der Versicherungswirtschaft solche Ausnahmen genehmigt, da z. B. die unterschiedliche Lebenserwartung und auch unterschiedliche Risikoneigung geschlechtsspezifische Besonderheiten darstellen und nicht zu vernachlässigen sind. Das führte praktisch dazu, dass Frauen aufgrund der wesentlich niedrigeren Risikoneigung und der entsprechend nachweisbaren besseren Unfallbilanz bei Kfz-Haftpflichtversicherungen geringere Beiträge als Männer zahlen. Umgekehrt haben Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer, Beiträge für Lebensversicherungen waren deshalb für Frauen höher. Diese Unterscheidungen basierten immer auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die die Besonderheiten der einzelnen Jahrgänge zum Beispiel über die Sterbetafeln berücksichtigte. Also keineswegs willkürliche Festlegungen der überwiegend männlichen Versicherungsvorstände. Der EuGH hatte in verschiedenen Entscheidungen zuvor die Berücksichtigung dieser tatsächlich vorhandenen signifikanten Unterschiede bestätigt. Doch nun hat sich der EuGH mit den sachlichen Argumenten nicht mehr beschäftigt, die Richter urteilten abstrakt und unbelastet jedes Sacharguments, dass die Ausnahmen dem Ziel der Gleichstellung zuwiderliefen. Der EuGH macht also Politik. Das ist zwar nicht seine Aufgabe, aber passt einfach schön in die Zeit. Nun könnte man nonchalant diese Fehlleistung des EuGH ignorieren, wenn es für eine Seite der Geschlechter eine Besserstellung gäbe. Doch das Urteil führt im Ergebnis nur zu einer Verschlechterung aller Verbraucher. Denn das Ergebnis wird nicht sein, dass Frauen bei Lebensversicherungen und Männer bei Kfz-Haftpflichtversicherungen geringere Beiträge zahlen. Ganz im Gegenteil werden die Beiträge für Kfz Versicherungen für Frauen teurer und die Beiträge für Lebensversicherungen werden für Männer teurer. Im Ergebnis stehen alle Verbraucher nach dem wohlmeinenden Urteil der EuGH Richter schlechter da als vorher. Das ist Verbraucherschutz nach EU Art.
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