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Versicherungsnehmer kann Lebensversicherung beleihen
Beleihung bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes möglich
Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung abschließt und der die Leistung aus der Lebensversicherung erhält, wenn die Versicherung abläuft, (Erlebensfallleistung) oder die versicherte Person verstirbt. Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wurde, sie bestimmt also die Risikokomponente. In vielen Fällen sind Versicherungsnehmer und Versicherte Person identisch, dann erfolgt die Zahlung der Leistung an den Bezugsberechtigten. Das kann wiederum jemand anderes sein. So lassen sich Lebensversicherungen recht flexibel zur Risikoabsicherung und gleichzeitig zum Vermögensaufbau einsetzen. Die Beleihung kann immer nur der Versicherungsnehmer vornehmen, da er der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte über die Police ist. Der Versicherungsnehmer ist auch der, der die Beiträge zahlt. Das Interesse am Erhalt der Lebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung liegt zuerst bei dem Versicherungsnehmer. Die Beleihung kann daher der Versicherungsnehmer beantragen. Beliehen werden können bei herkömmlichen Kapitallabens- oder privaten Rentenversicherungen bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes, bei fondsgebundenen Policen lassen sich bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens / Rückkaufswertes beleihen. Versicherungsnehmer sollten daher eine Beleihung prüfen, insbesondere wenn die Police grundsätzlich als Altersvorsorge gedacht ist und nur vorübergehend Liquidität benötigt wird.
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