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Wer beleiht Rentenpolicen?
Policendarlehen für private Rentenversicherungen möglich
Private Rentenversicherungen sind eine beliebte Anlage und ermöglichen den Aufbau einer Altersvorsorge zu attraktiven Renditen. Jedenfalls kann man das für die Altverträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sagen. Denn diese Verträge beinhalten die steuerfreie Auszahlung der Ablaufleistung. Rentenversicherungen sind vergleichbar mit herkömmlichen Kapitallebensversicherungen, allerdings ist die Todesfallabsicherung in der Regel geringer und am Ende der Laufzeit besteht die Möglichkeit entweder eine einmalige Kapitalabfindung zu erhalten oder eine monatliche Rentenzahlung. In jedem Fall können die Vorteile aus Rentenversicherungen nur realisiert werden, wenn der Vertrag bis zum Ablauf durchgehalten wird.
Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten kann das schon mal ein Problem werden. Doch bei einer vorzeitigen Kündigung drohen erhebliche Verluste. Bei Geldbedarf bietet sich daher die Beleihung der Rentenpolice an. Diese kann bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden. Die Beleihung einer Rentenpolice setzt allerdings immer voraus, dass die Police ein Kapitalwahlrecht bei Ablauf hat. Ist das Kapitalwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeschlossen oder ist kein Kapitalwahlrecht vereinbart, ist ein Policendarlehen nicht möglich. Dies erklärt sich ganz einfach daraus, dass bei einem Policendarlehen während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden müssen, die Tilgung erst zum Ende erfolgt. Wenn aber kein Kapitalwahlrecht besteht, ist die Tilgung aus der Police heraus nicht sichergestellt. Dies betrifft jedoch nur wenige Verträge, in der Regel besteht bei privaten Rentenversicherungen am Ende die Möglichkeit der Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrages. Ob die Police ein solches Recht beinhaltet, kann man ganz einfach im Versicherungsschein nachsehen, in den jährlichen Wertmitteilungen weisen die Versicherer die Beträge ebenfalls gesondert aus.
Policendarlehen erhält man günstig bei unabhängigen Anbietern, der Versicherungsschutz bleibt bei einer Beleihung erhalten.
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