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Kein Verlass mehr auf gesetzliche Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter

Versorgungsniveau sinkt rapide

In Berlin will man Griechenland retten. Das ist schön, vor allem für die Griechen. Ob man für die Generationen, die in einigen Jahren in Deutschland in Rente gehen dann noch etwas übrig hat ist eher zweifelhaft. Auch ohne Griechenland hatte der deutsche Gesetzgeber bereits vor Jahren die Absenkung des Versorgungsniveaus für künftige Rentengenerationen beschlossen. Wohlgemerkt nicht der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt, sondern das was die zukünftigen „Antragsteller“ davon haben werden. Betroffen sind vor allem die, die lediglich Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, die also weder über eine betriebliche Altersvorsorge noch private Altersvorsorgeansprüche verfügen. So wird das Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2030 auf etwas über 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Private Altersvorsorge ist daher praktisch Pflicht für jeden, der im Alter nicht auf ebenjene Leute angewiesen seil will, die heute mit dem Geld der Steuerzahler Griechenland retten. Der Erhalt einer bestehenden Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung muss daher Priorität haben. Eine leichtfertige Kündigung von Policen sollte vermieden werden. Da eine Kündigung de facto immer mit Nachteilen und Verlusten verbunden ist, zahlen Versicherungsnehmer zweimal drauf, da neben den Nachteilen eben auch der Verlust der Altersvorsorge einhergeht. Ebenfalls kein Nebenaspekt ist, dass bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung auch die Wiederanlage problematisch ist, denn die Kündigung der Police führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes, doch was dann?

Besteht bei einer Police z. B. ein Rückkaufswert von 30.000 Euro, benötigt werden aber zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses nur 15.000 Euro, dann müssen 15.000 Euro wieder neu angelegt werden. Doch die Bedingungen der Altverträge (Abschluss vor 1.1.2005) gibt es nicht mehr. Weder die Mindestverzinsung noch die Steuerfreiheit der Ablaufleistung können heute bei Neuabschluss als Vorteil verbucht werden. Wer einen Altvertrag hat, sollte diesen daher auch behalten. Für die Überbrückung von Engpässen kann man die Lebensversicherung beleihen. Dabei erhält man günstig ein sogenanntes Policendarlehen. Der Vertrag bleibt erhalten und verzinst sich in voller Höhe weiter, auch die Absicherung aus der Police bleibt erhalten. Da die Lebensversicherung als Sicherheit dient, können auch die Verbraucher diese besonders günstige und flexible Darlehensform in Anspruch nehmen, die herkömmliche Verbraucherkredite nicht bekommen.

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27.09.2011 10:28 Alter: 5 Jahre

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