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Warum Lebensversicherungskunden trotzdem ruhig schlafen können
Mit der Altersvorsorge nicht kurzatmig hantieren
Die Aktienmärkte drehen am Rad, man könnte auch sagen, sie drehen durch. Angesichts der aktuellen Börsenturbulenzen war von Investorenlegende Warren Buffet zu vernehmen, dass diese Kurse Einstiegskurse sind und er sich über solche Tage ganz besonders freut, also die Tage, an denen die Märkte abstürzen. Was für den einen ein Risiko ist, ist für den anderen eben die Chance. Kunden, die eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben sollten aber wegen dieser Dinge keine schlaflosen Nächte haben. Insbesondere die deutschen Versicherer haben ein enorm professionelles Assetmanagement. So konnten Lebensversicherungsverträge in der langfristigen Betrachtung gute Renditen erwirtschaften, auch wenn die hohen Renditen der Vergangenheit sich in den aktuellen Ablaufrenditen nicht widerspiegeln. Ein Grund sich von einer Lebensversicherung zu trennen sind die aktuellen Kurskapriolen erst recht nicht. Die Verluste, die man bei der vorzeitigen Kündigung einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung erleidet, hängen am wenigsten an der Entwicklung der Aktienmärkte. Dies gilt jedenfalls für herkömmliche Policen. Bei Lebensversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer direkt in Aktienfonds investiert, sieht das natürlich anders aus. Hier werden die Verluste quasi direkt weitergegeben. Der Unterschied liegt in der Vertragskonstruktion. Während bei den einen der Versicherer die Investitionen in verschiedene Assetklassen streut und Aktieninvestitionen schon gesetzlich limitiert sind, investiert der Kunde einer fondsgebundenen Police per Vertrag in den bei Abschluss festgelegten Fonds. Jede Wertveränderung des Fonds landet beim Versicherungsnehmer. In guten, wie in schlechten Zeiten. Langfristig sollten sich die Fonds wieder erholen. Ob das so ist, wird man erst bei Ablauf der Police feststellen können. Wer aktuell darüber nachdenkt, die Police u veräußern, sollte aber eine Kurserholung in Erwägung ziehen. Nicht jedes Tal muss man mitmachen. So kann man fondsgebundene Policen beleihen und bei einer Kurserholung verkaufen, wenn die Police nicht langfristig behalten will. Eine Beleihung fondsgebundener Policen ist bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens möglich.
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