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Kann man eine Rente beleihen?
Private Rentenversicherungen können beliehen werden
Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist auf einen Sparvorgang über eine festgelegte Zeit und die Verzinsung des Sparbetrages ausgerichtet. Nach Ablauf des Sparzeitraumes wird eine vereinbarte Versicherungssumme sowie die aufgelaufenen Zinsen und Erträge ausgezahlt. Während der Laufzeit von Kapitallebensversicherungen können diese mit dem jeweils aktuellen Rückkaufwert beliehen werden.
Doch wie verhält es sich mit Rentenpolicen?
Bei diesen wird regelmäßig eine nach Ablauf des Sparvorgangs vereinbarte Rente gezahlt. Grundsätzlich beleihbar sind im Wege der Policendarlehen solche Rentenpolicen, bei denen neben einer Rentenzahlung auch eine Kapitalauszahlung möglich ist. Das ist bei den meisten privaten Rentenpolicen der Fall. Maßgeblich für die Beleihung ist auch hier der jeweils ausgewiesene Rückkaufwert. Wichtig ist, dass für die Rentenpolice noch nicht eine unwiderrufliche Rentenzahlung vereinbart ist, also bis zum Ablauf ein Kapitalwahlrecht besteht. Soll die Tilgung eines Policendarlehen von der Ablaufleistung erfolgen, muss auch zum Ablauf das Kapitalwahlrecht ausgeübt worden sein. Bei einer laufenden Rentenzahlung kann keine Tilgung mehr erfolgen, ebenso wie eine bereits laufende Rentenzahlung nicht mehr beliehen werden kann. Ebenso möglich ist auch die Beleihung beitragsfreier Rentenpolicen. Generell gilt, die Beleihung einer Rentenpolice ist einer Kündigung vorzuziehen.
Verbraucher, die akuten Geldbedarf haben, sollten daher vor einer Kündigung der Police die Beleihung prüfen!
Besonders günstige Konditionen für eine Beleihung bieten unabhängige Anbieter, da die Versicherer oftmals nur teure Konditionen anbieten. So ist bei unabhängigen Anbietern bereits eine Beleihung ab einem Effektivzins von 4,10 Prozent p.a. möglich. Außerdem bieten unabhängige Anbieter im Gegensatz zu Versicherern Festzinskonditionen an.
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