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Was wird bei Kündigung einer Lebensversicherung ausgezahlt?

Welche Alternativen es zur Kündigung gibt

Die durchschnittlichen Laufzeiten für Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen liegen bei über 20 Jahren. Nicht selten sind auch Verträge mit einer Laufzeit von über 30 Jahren. Doch was alles so schön aussah, als der Versicherungsvertrag unterschrieben werden sollte, im Laufe der Jahre ist es deutlich unansehnlicher geworden. Da ist die Ablaufleistung praktisch jedes Jahr gesunken und die Belastung durch den steigenden Beitrag immer höher. Irgendwann brauchte man dann Geld und die Frage war, was tun.

Nicht wenige Haushalte in Deutschland beantworten diese Frage mit einer Kündigung der Lebensversicherung. Doch das ist der falsche Weg, vor allem, wenn die Police bereits lange läuft. Leider sieht man den Verlust bei einer Kündigung nicht, denn der Versicherer teilt nur den Rückkaufswert mit. Läuft die Police zum Kündigungsdatum bereits länger als 12 Jahre erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes, sind noch keine 12 Jahre rum, werden noch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf etwaige steuerpflichtige Gewinne abgezogen. Da wird es zum Teil grotesk, denn steuerpflichtige Gewinne sind nicht etwa Gewinne, die der Versicherungsnehmer aus der Differenz zwischen den Beiträgen und dem erzielten Rückkaufswert erzielt hat. Nein, steuerpflichtige Gewinne sind, wenn durch die Anlage des Deckungsstocks steuerpflichtige Erträge erzielt wurden. Hat der Versicherungsnehmer mehr eingezahlt, als er als Rückkaufswert bei Kündigung bekommt, hat er Pech gehabt. Steuern werden dennoch fällig.

Anders bei einem Verkauf der Police. Denn bei einem Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt gilt eine andere Bemessungsgrundlage. Dann wird dem erzielten Kaufpreis die Summe der eingezahlten Beiträge gegenübergestellt und ein etwaiger Gewinn ist zu verteuern. Bei einem Verlust (sprich die Summe der eingezahlten Beiträge liegt über dem Kaufpreis) kann dieser Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. Aber auch ein Verkauf bedeutet, dass die Verluste gegenüber der Kündigung zwar geringer sind, aber es werden in den meisten Fällen Verluste bleiben. In den letzten Jahren der Vertragslaufzeit einer Police sollten daher eine Kündigung und ein Verkauf vermieden werden.

Spielen finanzielle Engpässe eine Rolle gibt es eine Reihe von Optionen, die man prüfen sollte. Je nach Schärfe des Problems sollte zunächst eine Ablehnung der dynamischen Erhöhungen erfolgen. In der Regel wird nach zwei abgelehnten dynamischen Erhöhungen die gesamte Beitragsdynamik aus dem Vertrag genommen. Reicht das nicht aus um die Belastung zu mindern, kann man in der nächsten Stufe eine Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung prüfen.

Grundsätzlich davon trennen sollte man das Thema Geldbedarf. Denn wenn der Vertrag an sich in Ordnung ist und man den so fortsetzen will, aber einfach in einer konkreten Situation Geld benötigt, kann man die Police beleihen. Hierzu bieten die Versicherungsgesellschaften selbst ein sogenanntes Policendarlehen an. Dafür zahlt man zwar Zinsen, kann aber den Vertrag erhalten. Noch besser ist die Beleihung über unabhängige Anbieter, da diese in der Regel wesentlich günstigere Konditionen als die Versicherer bieten, bei gleicher Sicherheit. Zudem sind unabhängige Anbieter flexibler, diese beleihen z. B. auch beitragsfreie Policen. Wichtig für Verbraucher ist, dass Policendarlehen jederzeit zurückgeführt werden können, hier muss man bei unabhängigen Anbietern aufpassen, dass bieten nicht alle kostenfrei an.

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04.04.2012 10:52 Alter: 5 Jahre

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