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Lobbyisten erringen Sieg für Versicherungswirtschaft zulasten der Versicherungsnehmer
Beteiligung der Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven wird gekappt
Die Beteiligung an den erzielten Bewertungsreserven hatte den Versicherten erhebliche Vorteile gebracht. Allein im Vorjahr zahlten die Lebensversicherer 81 Mrd. Euro aus. Bereits seit geraumer Zeit hatte die Versicherungsbranche ihre Lobbyisten in Berlin ausschwärmen lassen und die Beteiligung der Versicherten angeprangert. Die Regierungskoalition hat schnell die Wünsche der Versicherungsvertreter erfüllt und kann nun Vollzug melden. So soll klammheimlich über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Aufsichtsregelungen Solvency II die Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven gekappt werden. Nach der bereits ab 31. Oktober geltenden Regelung sollen die Versicherer künftig eine Sicherungsreserve abziehen dürfen. Ein danach verbleibender Anteil kann dann zu 50 Prozent an die Versicherten bei Kündigung oder Ablauf der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung an die Versicherungsnehmer ausgezahlt werden.
Verbraucherschützer kritisieren diese geplante Regelung, da diese nur weiteren intransparenten Spielraum zugunsten der Versicherungsgesellschaften schafft. Das Grundproblem der Bewertungsreserven liegt in der Anlagepolitik der Versicherungen, die ganz überwiegend Staatsanleihen kaufen, die sie bis zum Ablauf halten. Aufgrund der Beteiligung an den Bewertungsreserven waren sie gezwungen bei Kurssteigerungen dieser Anleihen, diese auch zu verkaufen. Sonst hätten Versicherte an Gewinnen beteiligt werden müssen, die nur Buchgewinne sind. Der Staat als Regulierer hat hier also ein besonderes Interesse, denn die Versicherer kaufen wie kaum ein anderer Investor diese Staatsanleihen. Wohl deshalb hat Berlin so schnell reagiert. Dies zeigt sich auch daran, dass die Beteiligung an Gewinnen aus Aktien und Immobilieninvestments nicht von dieser Regelung betroffen ist.
Der Neuabschluss von Kapitallebensversicherungen ist ohnehin nicht mehr zu empfehlen, Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor Kapitallebensversicherungen als Anlageprodukt. Für Altverträge gilt allerdings etwas anderes, ihre Vorteile sollte man nicht unterschätzen. Denn Altverträge (Abschluss vor 1.1.2005) beinhalten noch erhebliche steuerliche Vorteile sowie hohe Garantieverzinsungen und Gewinnbeteiligungen. Wer Geld aus einer solchen Altversicherung benötigt, sollte daher vor einer Kündigung Alternativen überlegen.
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