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Sind Policendarlehen von der persönlichen Bonität abhängig?

Vermögen geschickt einsetzen, um günstige Zinskonditionen zu erhalten

Policendarlehen werden überwiegend von den Versicherern selbst begeben. Allerdings ist diese Tatsache nur dem Umstand geschuldet, dass Versicherungsnehmer sich kaum informieren und alternative Angebote nur finden, wenn sie im Internet recherchieren. Die grundsätzliche Funktionsweise eines Policendarlehens ist die Beleihung einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Für die Beleihung kommt es dabei immer auf den Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Beleihung an. Versicherer beleihen in der Regel nur den garantierten Rückkaufswert, nicht den gesamten Rückkaufswert. Unabhängige Anbieter bieten in der Regel günstigere Konditionen und beleihen zudem den gesamten Rückkaufswert. Doch egal bei wem der Versicherungsnehmer ein Policendarlehen beantragt, beliehen wird immer das Vermögen des Versicherungsnehmers. Daher macht eine Schufa-Abfrage überhaupt keinen Sinn. Einzelne Anbieter machen dennoch Schufa-Abfragen und machen ein Policendarlehen abhängig von der Bonität des Versicherungsnehmers. Selbstständige oder Arbeitslose haben so eine höhere Hürde für ein Policedarlehen.

Doch was passiert, wenn ein Versicherungsnehmer tatsächlich die Zinsen für ein Policendarlehen nicht zahlen könnte? Da die Police als Haftungsmasse zur Verfügung steht, würde die Versicherung, wenn die Zinsen nicht mehr gezahlt werden, könnten auf den Rückkaufswert zugreifen können. Dies gilt auch, wenn nicht die Versicherungsgesellschaft selbst, sondern ein unabhängiger Anbieter die Police beleiht. Bei herkömmlichen Policen, egal ob Kapitallebensversicherung oder privater Rentenversicherung, ist der Rückkaufswert nach der Beleihung jedoch immer höher als zum Zeitpunkt der Beleihung. Das resultiert aus der Konstruktion der Lebensversicherung, bei der der Deckungsstock verzinst wird. Lediglich bei Policen, bei denen die Beiträge direkt in Fondsanteile investiert werden, kann später ein niedriger Wert zur Auszahlung kommen. Um Probleme für die Versicherungsnehmer zu vermeiden, werden fondsgebundene Policen daher nur mit 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens beliehen. Viele Versicherer beleihen fondsgebundene Policen gar nicht.

Eine Schufa-Abfrage brauchen Versicherungsnehmer daher nicht zu akzeptieren, es gibt genügend namhafte Anbieter, die auf eine Schufa-Abfrage verzichten. Die persönliche Bonität spielt dann keine Rolle und auch Selbstständige und Arbeitslose bekommen ein Policendarlehen. Damit sind Policendarlehen besonders geeignet, gerade in schwierigeren Zeiten schnell und günstig Liquidität zu erhalten und andererseits die Altersvorsorge zu retten.

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24.01.2012 11:09 Alter: 5 Jahre

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