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Ab welchem Rückkaufswert kann man Lebensversicherung beleihen?
Policendarlehen sinnvoll einsetzen
Die Altersvorsorge zu erhalten wird in der Zukunft einen immer wichtigeren Stellenwert haben, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen zurück. Die Rentenlücke auszugleichen gelingt nur über weitere Bausteine, wie eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Altersvorsorge. Nicht selten werden Verbraucher aber im Laufe der Jahre irgendwann einmal schwach, wenn Geld benötigt wird und die Kapitallebensversicherung eher, wie ein Klotz am Bein vorkommt. So verwundert es nicht, wenn jede zweite Kapitallebens- oder private Rentenversicherungspolice vor Ablauf gekündigt wird. Fast kaum ein Verbraucher rechnet nach und die Versicherer müssen die Verluste nicht offen ausweisen. Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert ausgezahlt, fertig. Welche Werte man durch die vorzeitige Kündigung verliert, sieht man nicht.
Es gibt aber eine bessere Lösung, bei Geldbedarf kann man die Kapitallebens- oder private Rentenpolice beleihen. Zwar zahlt man während der Darlehenslaufzeit Zinsen, aber auf der anderen Seite verzinst sich die Police weiter und vor allem bleiben die Schlussüberschüsse erhalten, die bei einer Kündigung verloren gehen können. Zudem sind Policendarlehen sehr flexibel, denn nur der tatsächliche Kapitalbedarf wird als Policendarlehen aufgenommen. Da die Zinskonditionen für die vereinbarte Laufzeit fest vereinbart werden, besteht auch kein Risiko, dass die Zinsen steigen. Wer dennoch vorher das Policendarlehen beenden will, kann das jederzeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Flexibler geht es nicht und durch die Sicherheit der Police sind die Zinskonditionen extrem günstig.
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