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Policendarlehen für Teilauszahler möglich?

Lebensversicherung kann auch beliehen werden, wenn Teilauszahlungen vereinbart sind!

In der Regel sind die Tarife bei Kapitallebensversicherungen so gestaltet, dass bis zum Ablauf eine Versicherungssumme angespart wird und die Überschüsse etc. laufend verzinst werden. Es gibt allerdings auch Tarife, bei denen während der Laufzeit bereits sogenannte Teilauszahlungen vereinbart sind. Für diese Tarife ist natürlich bereits bei Vertragsabschluss definiert, was ausgezahlt wird, bzw. wie sich dieser Wert errechnet.

Doch wie funktioniert in solchen Fällen eine Beleihung?
Für die Beantragung ist immer der aktuelle Rückkaufswert maßgebend. Dieser kann beliehen werden. Erfolgt nach der Beleihung eine Teilauszahlung, wird geprüft, ob das Darlehen noch durch den verbleibenden Rückkaufswert gedeckt ist. Sinkt der Rückkaufswert durch die Teilauszahlung unter den Darlehensbetrag, wird die Teilauszahlung insoweit zur Tilgung verwendet, sodass auch der Darlehensbetrag sinkt. Liegt der Rückkaufswert trotz Teilauszahlung immer noch über oder maximal auf der Höhe des Darlehensbetrages, fließt die Teilauszahlung in voller Höhe an den Versicherungsnehmer. Es ist natürlich immer möglich, diesen Betrag zur Tilgung zu verwenden, aber notwendig wäre es in diesem Fall nicht.

Beispiel ohne Tilgung:

  • Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme: 20.000,00 Euro
  • Policendarlehen in Höhe von 10.000,00 Euro
  • Teilrückzahlung 1 Jahr nach Darlehensaufnahme in Höhe von 10.000,00 Euro
  • Rückkaufswert nach erfolgter Teilauszahlung 12.500,00 Euro (einschließlich
    Überschüssen)

Es bleibt bei dem Darlehen in Höhe von 10.000,00 Euro, es sei denn, der Versicherungsnehmer will eine Tilgung vornehmen.

Beispiel mit Tilgung:

  • Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme: 20.000,00 Euro
  • Policendarlehen in Höhe von 20.000,00 Euro
  • Teilrückzahlung 1 Jahr nach Darlehensaufnahme in Höhe von 10.000,00 Euro
  • Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Teilauszahlung 12.500,00 Euro (einschließlich Überschüssen)

Von der Teilauszahlung in Höhe von 10.000,00 Euro werden 7.500,00 Euro zur Tilgung verwendet, sodass das Darlehen anschließend nur noch in Höhe von 12.500,00 Euro besteht.

Mit der Beleihung der Police können Versicherungsnehmer so zu enorm günstigen Konditionen Geld aufnehmen und gleichzeitig die Altersvorsorge erhalten. Bei der Auflösung der Altersvorsorge würden enorme Stornokosten anfallen und bereits erwirtschaftete Schlussüberschüsse ganz oder teilweise wegfallen. Auch Finanztest rät, vor der Kündigung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung die Beleihung durchzurechnen.
Policendarlehen berechnen:

Autor: Ulf Spielmann

06.08.2013 10:24 Alter: 4 Jahre

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