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Lebensversicherung verkaufen wegen Neuregelung der Bewertungsreserven?

Vor der Bundestagswahl wird es keine Neuregelung geben

1. Was bisher geschah.

„Für eine Handvoll Dollar“ ist ein herrlicher alter Western vom Altmeister Sergio Leone aus dem Jahre 1964. Medial werden Inhaber von Lebensversicherungen seit einiger Zeit ebenfalls malträtiert und von allen möglichen Ecken wird unterstellt, dass Lebensversicherungen nichts mehr taugen. Sogar die Verbraucherschützer schlagen Alarm. Ein regelrechter Glaubenskrieg scheint entbrannt um die Frage, wem die geplante Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven nützt. Dabei geht es im Detail um die Verwendung von Bewertungsreserven. Nach aktueller Regelung müssen die Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Einige Versicherer könnten nach Angaben der BaFin jedoch in den kommenden Jahren in Bedrängnis geraten, da die laufenden Kapitalmarktergebnisse unter den abgegebenen Garantien liegen. Sprich einige Tarifgenerationen, die eine Garantieverzinsung von 4,0 Prozent auf den Sparanteil vorsehen müssen aktuell aus anderen Töpfen alimentiert werden.

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Das will die BaFin offensichtlich nicht mittragen und hat eine Neuregelung angemahnt. Seitens der Versicherungswirtschaft war dem Bundesfinanzministerium, das fachlich zuständig ist, auch bereits die aus Sicht der Versicherungswirtschaft erforderliche Neuregelung mitgeteilt worden. Im Bundestag und im Vermittlungsausschuss des Bundesrates waren die Neuregelungen diskutiert worden, letztlich konnte man sich nicht einigen. Das ist vor allem einem zu verdanken, dem Chef des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein. Dieser ließ keine Gelegenheit aus, gegen die Neuregelung zu Felde zu ziehen. Während die Versicherungsbranche behauptet keinen Vorteil aus der Neuregelung zu ziehen, konterte Kleinlein mit vielen Details aus den bereist heute üppigen Dotierungen diverser Rückstellungen und Rücklagen, an denen Versicherte nur bei Ablauf der Police partizipieren. Die Neuregelung soll dazu führen, dass ein Teil der Bewertungsreserven nun nicht mehr den Versicherten ausgezahlt wird, sondern in einem Topf verschwindet, der angezapft werden kann, wenn die Verpflichtungen aus den Garantieleistungen nicht gezahlt werden können.
Doch der Streit um diese recht technischen Details lässt die Frage offen, ob es einen konkreten Handlungsbedarf für die Versicherungsnehmer gibt.

Nun muss man aber unterscheiden, ob eine neue Lebensversicherung abgeschlossen werden soll oder ob eine bereist bestehende Kapitallebensversicherung oder private Rentenpolice aufgelöst werden soll. Wer aufgrund der gesunkenen Ablaufleistungen oder der Diskussion jetzt um die Bewertungsreserven an eine Kündigung denkt, der versteht nicht, dass er mit einer Kündigung den größeren Verlust macht. Denn bei einer Kündigung werden sowieso nur der Rückkaufswert und bereits gutgeschriebene Überschüsse ausgezahlt. Wird der Vertrag innerhalb von 12 Jahren Laufzeit gekündigt, fallen sogar noch Steuern auf die Erträge an. In der Praxis zeigt sich, dass bei diesen vorzeitigen Kündigungen wegen der Abzüge sehr oft nicht einmal die in den Vertrag eingezahlten Beiträge wieder rauskommen.

2. Was nun zu tun ist.

Versicherungsnehmer, die über einen bereits seit Jahren besparten Vertrag verfügen, sollten nicht vorschnell kündigen. Wer es genau wissen will, kann sich den Anteil der Bewertungsreserven zum aktuellen Stichtag ausrechnen lassen. Oft wird dieser auch in den jährlichen Standmitteilungen mit ausgewiesen.

3. Wer Geld benötigt, kann die Police beleihen.

Ein Vorteil der Lebensversicherung ist, dass sich diese beleihen lässt, wenn man einmal Geld benötigt. Dadurch kann die Kündigung der Police vermieden werden und die Altersvorsorge einschließlich der Schlussüberschüsse und Reserven bleibt erhalten. Außerdem verzinst sich die Police wie bisher weiter, den Zinskosten für ein Policendarlehen stehen daher auch Zinseinnahmen aus der Police gegenüber. So rechnet sich ein Policendarlehen und man bleibt flexibel.

Autor: Ulf Spielmann

26.02.2013 10:53 Alter: 4 Jahre

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