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Jetzt günstig Rentenversicherung beleihen
Beleihung ist in der Regel besser als andere Kreditformen
Neben herkömmlichen Kapitallebensversicherungen können auch Rentenversicherungen beliehen werden. Als Sicherheit für die Beleihung dient auch hier die Police mit dem jeweiligen Rückkaufswert. Voraussetzung für die Beleihung einer privaten Rentenpolice ist ein bestehendes Kapitalwahlrecht. Anders als klassische Lebensversicherungen verbriefen Rentenversicherungen in der Regel neben einem Rentenbezug auch das Wahlrecht auf Auszahlung in einer Summe (Kapitalwahlrecht). Wurde bereits die Rentenzahlung vereinbart oder ist kein Kapitalwahlrecht vorgesehen, kann eine Rentenversicherung nicht beliehen werden. Das liegt ganz einfach daran, dass bei einem Policendarlehen keine laufende Tilgung geleistet wird, es handelt sich finanztechnisch gesprochen um endfällige Darlehen. Die Tilgung wird dabei erst am Ende der Laufzeit in einer Summe fällig.
Üblicherweise wird die Laufzeit des Policendarlehens so gewählt, dass die Tilgung zum Ablauf der Police fällig wird. Die Ablaufleistung und die noch ausstehende Darlehenstilgung werden dann einfach verrechnet. Dadurch muss keine weitere Liquidität zur Tilgung aufgebracht werden, was Zinsen spart. Die Beleihung einer Lebensversicherung ist fast immer die bessere Alternative zu anderen Kreditformen. Durch die günstigen Zinsen sparen Versicherungsnehmer jede Menge Zinsen, wenn sie statt eines Kontokorrent- oder Ratenkredites die Beleihung der Rentenversicherung wählen. Durch die Sicherheit der Police sind die Zinskonditionen teilweise um über 40 Prozent günstiger gegenüber anderen Kreditalternativen. Voraussetzung ist natürlich eine bestehende Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von mindestens 1.000 Euro.
Günstige Policendarlehen für die Beleihung von Rentenversicherungen vergleichen:
Autor: Ulf Spielmann
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