News
Lebensversicherung verkaufen, kündigen oder lieber beleihen?
Was sind die Unterschied und womit fährt man besser?
Bei akutem Geldbedarf rückt die Lebensversicherung schnell in den Vordergrund. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenpolice ist schnell gemacht und der Rückkaufswert wird nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezahlt. Doch ist das auch der richtige Weg?
1. Kündigung einer Lebensversicherung
Die Kündigung vor Ablauf einer Lebensversicherung führt in aller Regel zu ganz erheblichen Verlusten. Nur sieht man die nicht auf den ersten Blick. Die Verluste entstehen, weil die Versicherer Erträge, die mit dem Geld der Versicherten erwirtschaftet wurden, teilweise an das Ende der Laufzeit legen können. Nur, wer durchhält, erzielt den vollen Ertrag. Außerdem braucht der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung nur den Rückkaufswert auszahlen, doch dieser ist oft sehr viel niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge. Besser ist es daher die Kündigung zu vermeiden und die Altersvorsorge zu retten.
2. Verkauf einer Lebensversicherung
Seit einigen Jahren hat sich ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen etabliert. Käufer bieten einen höheren Preis, als der Versicherungsnehmer bei der Rückgabe an den Versicherer erzielen würde. Doch hier sollte man keine überzogenen Vorstellungen haben. Die seriösen Anbieter, die die Policen übernehmen und fortsetzen, wollen ja ebenfalls noch an der Police verdienen. Im Ergebnis ist auch bei einem Verkauf die Altersvorsorge weg, auch wenn der Verlust kleiner sein mag, als bei der Rückgabe an den Versicherer.
3. Beleihung einer Lebensversicherung
Wer sicherstellen will, dass er den vollen Ertrag aus seiner Altersvorsorge erzielt, der hat die Möglichkeit bei kurzfristigem Geldbedarf, den Rückkaufswert zu beleihen. Dabei bleibt der Versicherungsnehmer Eigentümer der Police, diese wird nur für Sicherungszwecke abgetreten. Durch die Sicherheit der Police sind die Konditionen für die Beleihung meist wesentlich besser als herkömmliche Ratenkredite. Zudem erzielt der Versicherungsnehmer weiterhin die hohen Zinsen für den Altvertrag, da dieser fortgeführt wird. Auch die Versicherungsleistung bleibt bestehen, sodass die Absicherung erhalten bleibt.
Für eine Berechnung der möglichen Beleihung kann man einfach das Onlinetool nutzen:
Autor: Ulf Spielmann
setzte einen Link auf diese Seite: