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Versicherungspolice ist weg, kann ich trotzdem meine Police beleihen?
Policendarlehen, wenn ein paar Formalitäten erledigt sind, geht es schnell
Der Versicherungsschein ist ein Dokument, dass man am Beginn der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung ausgestellt und zugesandt bekommt. Danach gibt es nur noch Wertmitteilungen und je nach weiterem Verlauf der Versicherung gegebenenfalls Nachträge zum Versicherungsschein, wenn sich etwas ändert. Doch im Laufe der Jahre kann es passieren, dass der Versicherungsschein verloren geht. In den meisten Fällen ist es ein Umzug der Probleme bereitet. Das der Policenschein weg ist merkt man sowieso in aller Regel erst, wenn man ihn braucht. Gebraucht wird der Original-Versicherungsschein vor allem bei Ablauf, einer Kündigung, im Versicherungsfall und bei der Beleihung einer Police. Ist der Original-Versicherungsschein weg, muss der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Verlust erklären. Wird eine solche Verlusterklärung abgegeben, stellt der Versicherer einen Ersatz-Versicherungsschein aus, der an die Stelle des Original-Versicherungsscheins tritt. Mit diesem kann dann genau so verfahren werden, wie mit dem Original-Versicherungsschein. Das gilt auch für die Beleihung, bei der dann anstelle des Original-Versicherungsscheins der Ersatz-Versicherungsschein bei der Bank für die Laufzeit der Beleihung verwahrt wird.
Die Zeit von der Beantragung eines Policendarlehens bis zur Auszahlung verlängert das nicht wesentlich. Wer sofort die Verlusterklärung an den Versicherer schickt, hat den Ersatzversicherungsschein meistens bereits in den nächsten 3 bis 4 Tagen.
Policendarlehen / Beleihung der Lebensversicherung beantragen:
Autor: Ulf Spielman
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