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Einkommensteuererklärung 2012: Woran man bei einem Policendarlehen denken sollte
Alle steuerlichen Fragen zur Beleihung einer Lebensversicherung im Überblick
Die attraktiven Konditionen bei der Beleihung einer Kapitallebensversicherung führen dazu, dass immer mehr Versicherungsnehmer diese Policendarlehen nutzen und die Altersvorsorge erhalten. Doch das Finanzamt will bei der Beleihung wissen, wofür das Policendarlehen eingesetzt wird. Bei unsachgemäßer Handhabung kann eine Beleihung daher zur Steuerschädlichkeit der Police führen. Doch das lässt sich in der Praxis bei Policendarlehen für private Zwecke praktisch immer vermeiden. Ganz allgemein gilt, dass die Zinsen, die für ein Policendarlehen von einem Versicherungsnehmer gezahlt werden, weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein dürfen. Wer das Geld ausschließlich für seine private Lebensführung verwendet hat somit kein Problem. Gemeldet wird ein Policendarlehen dem Finanzamt ab einem Darlehensbetrag von 25.565 Euro.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende gilt für eine private Verwendung das Gleiche. Wollen Selbstständige oder Gewerbetreibende allerdings eine private Police beleihen und das Geld in der betrieblichen Sphäre einsetzen wird es schnell unübersichtlich. Zwar gibt es für einen betrieblichen Einsatz eine ganze Menge Möglichkeiten ein Policendarlehen einzusetzen, ohne das dies zur Steuerschädlichkeit führt. Hierbei sollte aber sicherheitshalber immer der Steuerberater eingeschaltet werden. Alle wesentlichen Fakten wurden jetzt in einem Merkblatt des DG Verlags veröffentlicht, dass für Kunden der Volksbank Weschnitztal zum Download zur Verfügung steht.
Fazit:
Günstige Policendarlehen können im privaten Bereich fast immer ohne steuerliche Probleme genutzt werden. Für Selbstständige und Gewerbetreibende gilt, nicht bange machen lassen und günstige Konditionen nutzen. Zur Sicherheit sollten Selbstständige und Gewerbetreibende ihren Steuerberater hinzuziehen.
Wo gibt es besonders günstige Konditionen für Policendarlehen?
Autor: Ulf Spielmann
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