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Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder beleihen?
Welche Alternativen wann lohnen
Lebensversicherung kündigen:
Fast jede zweite in Deutschland abgeschlossene Kapitallebens- oder private Rentenpolice wird vor Ablauf gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Bei der Kündigung geht der Vertrag als solches unter, das heißt, alle Versicherungsleistungen entfallen, dafür erhält man den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch damit können immense Verluste verbunden sein, da nur bereits gutgeschriebene Werte ausgezahlt werden. Schlussüberschüsse werden entweder gar nicht oder nur anteilig ausgezahlt. Wer vor Ablauf von 12 Jahren eine vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Lebensversicherung kündigt, muss auf die Erträge sogar Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abführen. Das gilt selbst dann, wenn die Summe der eingezahlten Beiträge höher ist als der bei Kündigung ausgezahlte Rückkaufswert.
Die Kündigung sollte man daher vermeiden, auch wenn es ein schneller Weg ist, um an das Geld zu kommen.
Lebensversicherung verkaufen:
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen bietet die Möglichkeit eine Lebensversicherung, die nur noch wenige Jahre läuft zu einem höheren Preis zu veräußern, als der Versicherungsnehmer an Rückkaufswert bei einer Kündigung erhält. Doch gekauft werden nur Policen, die in die entsprechenden Raster der Aufkäufer passen. Im Ergebnis ist auch der Verkauf nicht wirklich befriedigend, da der Verlust zwar kleiner als bei einer Kündigung ausfällt, aber in den meisten Fällen dürfte es auch bei einem Verkauf, bei einem Verlust bleiben.
Lebensversicherung beleihen:
Der entspannteste Weg ist die Beleihung einer Lebensversicherung. Denn dabei bleibt die wichtige Altersvorsorge erhalten und verzinst sich weiter und gleichzeitig erhält man die benötigte Liquidität. Denn die Kapitallebens- oder private Rentenpolice wird bei einer Beleihung nur als Sicherheit eingesetzt. Dafür erhält man ein sehr günstiges Darlehen. Wegen der Sicherheit sind die Zinskonditionen nicht bonitätsabhängig und sehr flexibel. Versicherungsnehmer können den gesamten Rückkaufswert beleihen oder nur einen Teil davon. Eine solche Beleihung wird auch als Policendarlehen bezeichnet. Grundsätzlich bieten das die Versicherer selbst an, aber ein Vergleich mit unabhängigen Anbietern sollten Verbraucher in jedem Fall machen.
Lebensversicherung Beleihung vergleichen und online berechnen:
Autor: Ulf Spielmann
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