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Wie hoch kann ich den Rückkaufswert beleihen?

Lebensversicherung beleihen bis zum vollen Rückkaufswert

Die Sachlage bei Policendarlehen erscheint mitunter verwirrend. Versicherungsnehmer, die bei ihrem Versicherer anrufen und von einem aktuellen Geldbedarf berichten bekommen in der Regel nur zu hören, dass man eine Lebensversicherung ja kündigen kann oder eben beleihen. Versicherungsnehmer, die keinen Beitrag mehr in die Police zahlen erhalten oft die Auskunft, dass auch eine Beleihung nicht möglich sei, dann bliebe halt nur noch die Kündigung. Dem Kunden wird vom Versicherer nicht gesagt, dass eine Beleihung über einen spezialisierten Anbieter praktisch immer möglich ist und in den meisten Fällen sogar günstiger als beim Versicherer. Dazu kommt das leidige Problem mit der Beleihungshöhe. Die meisten Versicherer beleihen nämlich gar nicht den gesamten Rückkaufswert sondern nur einen Teil. Auch das ist bei unabhängigen Anbietern anders, dort kann wer will, den gesamten Rückkaufswert beleihen.

Der aktuelle Rückkaufswert setzt sich in der Regel aus dem garantierten Rückkaufswert sowie der bereits erzielten Überschussanteile zusammen. Je nach den individuellen Vereinbarungen können noch etwaige bereits gutgeschriebene Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven hinzukommen. Schlussüberschüsse, die zwar ausgewiesen werden, aber noch nicht garantiert werden, werden in der Regel nur bei Ablauf ausgezahlt und können nicht beliehen werden.

Höhe des Policendarlehens
Ein Policendarlehen kann bei klassischen Kapitallebens- oder privaten Rentenpolicen bis zur Höhe des gesamten aktuellen Rückkaufswertes ausgezahlt werden. Bei fondsgebundenen Policen ist ein Darlehen maximal bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens möglich. Mindestens 1.000 Euro Rückkaufswert und Darlehenswunsch sind aber Voraussetzung.

Beleihung einer Lebensversicherung besonders günstig
Anders als beim Versicherer bieten spezialisierte, unabhängige Anbieter auch besonders günstige Konditionen für Policendarlehen. Denn bei Policendarlehen dient die Lebensversicherung als Sicherheit, eine persönliche Bonität oder Einkommensnachweise spielen hier keine Rolle. Policendarlehen werden ohne laufende Tilgungsrate berechnet, da die Tilgung am Ende der Laufzeit der Police erfolgen kann und einfach von der Ablaufleistung abgezogen wird.

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Autor: Ulf Spielmann

21.11.2013 10:43 Alter: 3 Jahre

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