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Lebensversicherung aktuell: Stornoverluste vermeiden

Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung

Lange Laufzeiten und eine vereinbarte Dynamik sind die Zutaten, die bei Versicherungsnehmern im Ernstfall schnell den Entschluss reifen lassen, die Altersvorsorge zu kündigen. Dazu kommt noch eine quasi Dauerbeschallung durch Medien, nach dem eine Lebensversicherung ja nun wirklich nichts mehr bringen würde. Doch was passiert bei einer Kündigung? Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei klassischen Kapitallebensversicherungen den Zeitwert, der als Rückkaufswert bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen rein durch Gesetzesnormen (§ 169 VVG) und vertragliche Regelungen berechneten Wert. Der Wert bedeutet nicht, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Beiträge verzinst und dann die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen als „Rückkaufswert“ ausgezahlt werden. Tatsächlich werden von den gezahlten Beiträgen die Kosten der Versicherung, des Vertriebs und der individuellen Risikobeiträge abgezogen. Die verbleibende Summe wandert in den sogenannten Deckungsstock. Je nach dem Ergebnis, dass der Versicherer mit den Anlegergeldern erwirtschaftet, entstehen dann Zinserträge. Dabei werden ein Teil der Erträge den Policen direkt gutgeschrieben und ein Teil landet im Schlussgewinn. Der Schlussgewinn wird nur bei Ablauf in voller Höhe an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Wird der Vertrag vor Ablauf gekündigt, können Schlussgewinne verloren gehen. Das betrifft auch Bewertungsreserven. Zwar gibt es eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und auch einen Mindestrückkaufswert, diese Regelungen greifen jedoch nur in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrages. In den wichtigen Jahren vor Ablauf können die Verluste aus der Kündigung extrem werden.

Klarheit über Verluste bei Kündigung verschaffen
Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, die Verluste aus einer Kündigung zu beziffern und mitzuteilen. Ganz im Gegenteil machen es sich die meisten Versicherer sehr einfach, die teilen einfach den Rückkaufswert bei Kündigung mit, fertig. Wie hoch die Anteile sind, auf die Versicherungsnehmer verzichten, steht nirgendwo. Wer es genauer wissen will, der kann sich den Verlust aber ungefähr ausrechnen. Dazu muss man die voraussichtliche Ablaufleistung bei seinem Versicherer erfragen und die weitere Beitragszahlung (ohne Dynamik) kennen. Man braucht nun von der Ablaufleistung nur die Summe der noch ausstehenden Beiträge bis zum Ablauf abziehen und hat die absolute Zahl des Verlustes, den man bei vorzeitiger Kündigung erleidet. Oder man lässt sich die Summe der Schlussgewinne sagen, einmal diejenige bei Kündigung und stellt diese den Schlussgewinnen bei Ablauf gegenüber. In diesen Zahlen sind natürlich gewisse Unsicherheiten, aber ein ungefähres Gefühl für den Verlust erlangt man auf jeden Fall. Es gibt auch ein sehr hilfreiches Tool von der Finanzberatung Max Herbst (FMH) mit dem man die Rendite einer bestehenden Lebensversicherung bis zum Ablauf berechnen kann. http://renditerechner.fmh-rechner.de/rechner/fmh2/lebensversicherungen/default2.aspx#result

Verluste vermeiden
Besser als jede Berechnung von Verlusten ist die Vermeidung von Verlusten.
Doch was können Versicherungsnehmer bei einem plötzlichen Geldbedarf machen? Ganz einfach, sie können die Lebensversicherung beleihen. Das geht bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes bei klassischen Kapitallebens- oder privaten Rentenpolicen. Bei fondsgebundenen Policen können bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens beliehen werden. Lebensversicherungen, die unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge fallen (über Arbeitgeber abgeschlossen) oder sogenannte Riester- bzw. Rürupverträge lassen sich hingegen nicht beleihen.

Bei der Beleihung einer Lebensversicherung dient der Rückkaufswert als Sicherheit, wodurch die Konditionen für solche Policendarlehen sehr günstig sind. Dabei wird die Altersvorsorge nicht angetastet, sie bleibt bestehen und verzinst sich weiter. Vor allem aber entstehen keine Verluste, da die Police ungekündigt fortgeführt wird. So bleibt auch der komplette Versicherungsschutz erhalten.

Beleihung Lebensversicherung online berechnen und vergleichen:

Autor: Ulf Spielmann

29.10.2013 11:27 Alter: 3 Jahre

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