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Sind die hohen Zinsen für alte Lebensversicherungs-Policen sicher?

Altverträge durchhalten ist besser als kündigen

Die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherungen bröckeln seit Jahren. Daran ist zunächst die Lage am Kapitalmarkt schuld. Versicherer können zwar eine Niedrigzinsphase eine Zeit lang locker aushalten, auf Dauer führen aber Niedrigzinsen auch bei langfristigen Anlagen zu Rückgängen der Erträge. Dennoch gilt, dass die einmal garantierten Zinsen von den Versicherern bedient werden müssen. Auch bereits gutgeschriebene Überschüsse gehören den Versicherungsnehmern. Lediglich in der Zukunft anfallende Überschüsse und Schlussüberschüsse variieren und können niedriger ausfallen. Für Versicherungsnehmer, die einen akuten Geldbedarf haben, löst daher eine Kündigung enorme Verluste aus, da bereits erwirtschaftete Überschüsse, die erst nach der Kündigung dem Vertrag gutgeschrieben werden, ganz oder teilweise verloren gehen können. Gerade für Altverträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, verbietet sich schon aus steuerlichen Gründen, eine Kündigung. Für diese Verträge gilt nach Ablauf von 12 Jahren Mindesthaltedauer, eine steuerfreie Ablaufleistung.

Welcher Garantiezins für welchen Vertrag gilt, richtet sich in erster Linie nach dem Abschlussdatum, da der Garantiezins vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Die zuletzt höchsten Garantiezinsen für Kapitallebensversicherungen gab es im Zeitraum von Juli 1994 bis Juni 2000, mit 4,00 Prozent für in diesem Zeitraum abgeschlossene Kapitallebens- oder private Rentenpolicen. Zu den jeweiligen Garantiezinsen kommen bei Lebensversicherungen jedoch noch laufende Überschüsse, Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven.

Wichtig für Versicherungsnehmer ist, dass der bei Abschluss des Vertrages geltende Garantiezins für den gesamten Vertragszeitraum, also bis zu dessen Ende, gilt.
Da die aktuellen Garantiezinsen nur noch bei 1,75 Prozent für Neuabschlüsse liegen, erwirtschaften heutige Versicherungspolicen oft nicht einmal die Gesamtverzinsung, die bei Altverträgen allein die Garantieverzinsung ausmacht. Insofern ist es für Altverträge auch gar nicht so dramatisch, wenn deren Gesamtverzinsung zwar sinkt, aber dennoch deutlich über dem liegt, was Anleger in den letzten Jahren mit sicheren Anlagen selbst hätten erwirtschaften können. Versicherungsnehmer, die während der Vertragslaufzeit Geld benötigen, sollten eine Kündigung der Police unbedingt vermeiden. Günstiger ist es, die Police zu beleihen und die Sicherheit des Rückkaufswertes einzusetzen, um günstig Geld leihen zu können. Über sogenannte Policendarlehen können Versicherungsnehmer den gesamten Rückkaufswert beleihen und günstig und schnell Liquidität erhalten. Eine Beleihung der Lebensversicherung ist bis zu deren Ablauf möglich und die Tilgung kann dann über die Ablaufleistung erfolgen.

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 Autor: Ulf Spielmann

03.01.2014 13:11 Alter: 3 Jahre

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