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Jetzt aus der Lebensversicherung aussteigen?

Neues Urteil aus Karlsruhe sorgt für Wirbel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem neuesten Urteil zum Widerruf bereits abgeschlossener Lebensversicherungen erneut zugunsten der Verbraucher entschieden. Zumindest rechtlich herrscht jetzt Klarheit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Betroffen von dem aktuellen Urteil vom 7.5.2014 sind Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und bei denen der Versicherungsnehmer keine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Hier hat der BGH, dem europäischen Recht folgend nun klargestellt, dass ein Kunde, der bei Verträgen in dieser Zeit nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, dieses auch heute noch ausüben kann.

 

Klingt nach Verbraucherschutz, ist aber keiner

Nicht alles, was auf den ersten Blick nach Verbraucherschutz aussieht, ist es auch bei näherer Betrachtung. Denn Versicherungsnehmer können nun nicht die komplette Rückabwicklung des Vertrages fordern. Die für die Risikoprämien gezahlten Beiträge (also den eigentlichen Versicherungsschutz) kann die Versicherungsgesellschaft behalten. Außerdem gilt es vor einem überstürzten Widerruf zu bedenken, dass diese Verträge nun inzwischen sehr lange laufen, wenn diese heute noch bestehen. Gerade bei den Altverträgen aus dieser Zeit dürften durch die hohen Zinsgewinne entsprechende Überschüsse entstanden sein, die eine solche Abwicklung gewagt erscheinen lassen. Kein Anspruch besteht schließlich auf eine Alternativverzinsung, als wäre das Geld anderweitig angelegt worden. Ohnehin sollten langlaufende Lebens- oder private Rentenpolicen nicht leichtfertig gekündigt oder widerrufen werden. Wer mit einer Kündigung oder einem Widerruf liebäugelt, sollte in der Verbraucherzentrale oder bei seinem Makler nachfragen.

 

Beleihung bei kurzfristigem Geldbedarf

Auf keinen Fall sollte eine langlaufende Police nur deshalb gekündigt werden, weil ein akuter Geldbedarf besteht. Policen lassen sich sehr günstig beleihen und verzinsen sich trotz Beleihung weiter. Mit einer solch eleganten Lösung kann die Altersvorsorge erhalten werden und wichtige Schlussüberschüsse werden gesichert, die bei einer Kündigung verloren gehen.

 

Policendarlehen auf Lebensversicherung berechnen:

 Autor: Ulf Spielmann

08.05.2014 10:45 Alter: 3 Jahre

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