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Winterzeit für Prüfung des Versicherungsschutzes nutzen
Nicht nur Besinnliches zum Weihnachtsfest - sondern auch Besinnung auf das Wesentliche kann der Familie nützen
Vor allem in finanzieller Hinsicht, denn der Herbst bietet neben Zeit für Muße auch eine Reihe wichtiger Termine, so den 30.11. für die Prüfung des KfZ - Versicherungsschutzes oder den 31.12. als Kündigungstermin für Versicherungen, die mit dem Kalenderjahr laufen. Was viele nicht wissen, die Kündigungsmöglichkeit einer Lebensversicherung orientiert sich in den meisten Fällen an der Zahlweise. Fällt der Beitrag für die Prämie monatlich an, kann der Vertrag in der Regel auch monatlich gekündigt werden, zahlt man einen jährlichen Beitrag kann die Police nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Entscheidend ist aber hier, will man sich von einer Kapital- oder Rentenversicherung trennen, sollte zuvor immer geprüft werden, ob der Vertrag am Zweitmarkt für Lebensversicherungen platziert werden kann. So kann über LifeFinance ein Angebot des Zweitmarktes eingeholt werden und der Versicherungsnehmer kann das beste Angebot auswählen. Denn zum Verkauf kommt es dann, wenn ein Käufer einen Wert über dem Betrag zahlen kann, den der Verkäufer bei Rückgabe an die Versicherung erhält. Bei einem Verkauf fällt anders als bei der Kündigung auch keine
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. Ebenfalls unerheblich ist bei einem Verkauf die Zahlungsweise, da ein Jahresbeitrag (beispielsweise) zusätzlich zum Kaufpreis anteilig zurückgezahlt wird und somit nicht bis zur Hauptfälligkeit gewartet werden muss. Ein wichtiger Nebeneffekt ist auch, dass bei einem Verkauf ein weiterer
Todesfallschutz erhalten bleibt.
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