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Beleihung der Lebensversicherung: alle Vorteile auf einen Blick

Policendarlehen wesentlich besser zur Deckung kurzfristigen Geldbedarfs geeignet als herkömmliche Verbraucherkredite

Die Zinsen sind auf einem so niedrigen Stand, wie es bisher kaum in der Bundesrepublik der Fall war. Dennoch zahlen Verbraucher bei Krediten nach wie vor erhebliche Zinsen. Derzeit sind Zinssätze um 7,5 bis 8,5 Prozent üblich. Besonders teuer sind nach wie vor Überziehungskredite bei Banken. Der Hintergrund der hohen Zinsen ist nach Vermutung vieler Fachleute, die von den Banken erwarteten Zahlungsschwierigkeiten bei Privatkunden. Zudem müssen Banken bei Verbraucherkrediten stärker die Solvabilität des Kunden berücksichtigen also die Fähigkeit des jeweiligen Haushaltes, die Schulden zurückzuzahlen. Dennoch zahlen Kunden derzeit auch in der Breite mehr Zinsen, als es nötig wäre. Insbesondere bei besicherten Krediten gibt es interessante Wege für Verbraucher, niedrigere Zinsen herauszuholen. Denn hier kommt es nicht auf die momentane persönliche Einkommenssituation an. Solche besicherten Kredite sind Policendarlehen. Wer Versicherungsnehmer einer privaten Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung ist, kann diese beleihen und erhält ein Darlehen. Die Lebensversicherung fungiert als Sicherheit. Dies ist aus verschiedenen Gründen besonders vorteilhaft. Zum einen sind die Zinskonditionen bei Policendarlehen sehr günstig. Aktuell erhält man Policendarlehen bereits ab 5,11 Prozent Effektivzins p.a. Zum anderen muss man während der Laufzeit nur die laufenden Zinsen zahlen und schont so die Haushaltskasse. Dabei kann das Darlehen aber jederzeit, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank zurückgezahlt werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt darin, dass durch die Fortführung der Lebensversicherung der Deckungsstock erhalten bleibt und sich weiter verzinst. So zahlt man zwar auf der einen Seite Zinsen für das Policendarlehen, dem stehen aber Zinserträge aus der Verzinsung des Kapitals in der Lebensversicherung gegenüber. Die Tilgung des Policendarlehens erfolgt dann spätestens, wenn die Police fällig wird, das heißt die Versicherung zur Auszahlung kommt. Von der Auszahlungssumme wird dann die Darlehenssumme abgezogen, der überschießende Teil wird dann ausbezahlt. Dadurch kann z. B. eine Überforderung des Darlehensnehmers nie eintreten, da die Ablaufleistung über dem Darlehen liegt.

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01.12.2009 10:16 Alter: 7 Jahre

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